http://www.dieletztentage.com/
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bitte keine quatsch-antworten.
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das HB Männchen?
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Meine Meinung: Die Behörde muss das Protokoll übersenden. Auch die "interne Notiz", soweit vorhanden.
Das Protokoll beinhaltet dein gesprochenes Wort. Das Recht am eigenen Wort (oder Bild) ist ein Freiheitsrecht, das durch das Grundgesetz verbürgt wird. (artikel 2)
Ebenso beinhaltet das Protokoll erhobene Sozialdaten. Auf Sozialdaten besteht generell ein Einsichtsrecht, auch auf Kopien. (§83 SGB X)
Du kannst auch einfordern, dass dir deine Akte zur Einsicht vorgelegt wird.
Nicht ärgern lassen.
Frage meinerseits: Um welches Wohnungsamt handelt es sich?