Hatte das selbe Problem. Nachdem ich bei weiteren Internetrecherchen nicht fündig geworden bin, habe ich direkt Hasbro angemailt. Circa eine Woche später erhielt ich eine recht kurze eMail: „damit wir Ihnen neue (funktionierende) Karten per Post zusenden können, benötigen wir noch Ihre Postanschrift.“ So wie es aussieht scheint es sich um einen Produktionsfehler zu handeln. Also denke ich, Ihr könnt einfach mal den Spielehersteller unter consumerservice(ät)hasbro(punkt)de anmailen und bekommt auch die „(funktionierende) Karten“ zugeschickt. (und am besten die Postanschrift gleich mit angeben ;-) ) lg piluz

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Nachdem ich bei weiteren Internetrecherchen nicht fündig geworden bin, habe ich direkt Hasbro angemailt. Circa eine Woche später erhielt ich eine recht kurze eMail: „damit wir Ihnen neue (funktionierende) Karten per Post zusenden können, benötigen wir noch Ihre Postanschrift.“ So wie es aussieht scheint es sich um einen Produktionsfehler zu handeln. Also denke ich, Ihr könnt einfach mal den Spielehersteller unter consumerservice(ät)hasbro(punkt)de anmailen und bekommt auch die „(funktionierende) Karten“ zugeschickt. (und am besten die Postanschrift gleich mit angeben ;-) )

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Sorry für die schlechte Nachricht, aber du wirst wohl auf dem Schaden sitzen bleiben, denn bei Verkehrsunfällen mit Kindern geht das Gesetz davon aus, dass der Halter des Fahrzeuges grundsätzlich aufgrund der Betriebsgefahr gemäß § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) haftet.

sieh auch: http://www.anwalt.de/redirNL.php?id=9837&t=rechtstipps%2Fkinder-im-strassenverkehr_009837.html

lg piluz

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Hallo dianelke,

laut BGB §828 Abs. 1 haften Kinder bis zum Alter von 7 Jahren grundsätzlich nicht. Also springt auch nicht die Haftpflicht ein. Wenn du die Aufsichtspflicht verletzt hättest müsstest du haften, dann würde auch deine Haftpflicht einspringen.

Vielleicht solltest du nochmal überlegen ob du möglicherweise nicht doch die Aufsichtspflicht verletzt hast, dann würde nämlich deine Haftpflicht den Schaden begleichen... ;-)

Wenn nicht bleicht dein Nachbar auf dem Schaden sitzen, so ist die Rechtslage.

siehe auch: http://www.anwalt.de/redirNL.php?id=9837&t=rechtstipps%2Fkinder-im-strassenverkehr_009837.html

gruss piluz

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