Danke fuer die Antworten.
Der Gebührenbescheid kam vom Landratsamt meines Landkreises. Die Gemeinschaftsmülltonnen werden definitiv ueber den Vermieter abgerechnet und dieser reicht die Kosten an die Mieter mittels der Jahresandabrechnung weiter.
Deshalb ja die Frage, denn es kann ich nicht sein, dass ich 12 Leerungen bezahle, obwohl diese der Vermieter schon bezahlt
Lg