Bei der Arbeitszeit für Volljährige gilt das Arbeitsrecht für Erwachsene. Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Zitat: (§ 3 ArbZG) "Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden. Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!"
Bedeutet also das die 40 h pro Woche sowie die 104 h in 2 Wochen erlaubt sind sofern es über 6 Monate gerechnet im Schnitt 8 Stunden am Tag wären. 11 Stunden an einem Tag allerdings nicht. Und 7 Tage am Stück auch nicht
Zitat Sonn- und Feiertage (§ 9,10,11 ArbZG): "Wenn Volljährige am Sonntag oder einem Feiertag arbeiten, steht ihnen ein Ersatzruhetag zu. Bei Arbeit an einem Sonntag müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen anderen Tag frei bekommen. Bei Arbeit an einem Feiertag müssen sie innerhalb von acht Wochen an einem anderen Tag frei bekommen. "
Heißt also Sonntage nur wenn du einen Ersatztag bekommst. Natürlich weiterhin trotzdem keine 7 Tage am Stück. - Und bei Feiertage genauso nur das der Ersatztag nach einiger Zeit kommen soll.
Aber du meinst vermutlich etwas anderes als Zivildienst. Denn diesen gibt es schon seit einiger Zeit nicht mehr.