hallo ich bin 26 jahre alt.
Ich wurde samstag von der polizei angehalten mit meinen 50kmh rollerm kein unfall , kein auffälliges fahren, und es wurde einen AAK von 1,96 %o festgestellt,
wodraufhin einen BAK abgenommen wurde
Ich bin Niederländischer Staatsbürger, und Habe einen Niederländischen Führerschein seit 2003, wohne aber in Deutschland, mein Ausweiß wurde von dem Niederländischen Konsulat ausgestellt, ich wohne 3jahre in Deutschland und arbeite auch seit 3 Jahren in Deutschland
bin noch nie mit der Polizei negativ aufgefallen, und habe keine punkte in Flensburg
auch in den Niederlanden hatte ich noch nie mit der polizei zu tun.
Die polizei hat meinem Niederländischen Führerschein beschlagnahmt, dürfen die ein ausländisches Dokument beschlagnehmen????
was darf ich der Polizei sagen, bzw was soll ich den sagen,
muss ich einen MPU machen trotz vorher legal erworbener EU führschein ??
kommt die sache vor gericht, bzw muss ich mir einen anwalt holen, oder wird dies nur schriftlich dem staatsanwalt u richter vorgelegt
wie würd das weitere prozedere a