Die Aufbereitung von Trinkwasser erzeugt Kosten und verbraucht Energie. Allein dasshalb könnte es sinnvoll sein trinkwasser zu sparen. Meiner persönlichen Meinung nach dient das Einsparen von Wasser im Privathaushalt aber mehr ökonimischen zwecken (Geld sparen) als ökologischen Zwecken. Ausnahme sind Gebiete in denen die Grundwasserentnahme zu einer merklichen Absenkung des örtlichen Grundwasserspiegels führen können. z.B. wurde in Südhessen vor einigen Jahren in eiem sehr trockenen Sommer auch mal ein "wassernotstand" oder so ähnlich verhängt Manche Dinge wurden eingeschränkt (Garten gießen, Auto Waschen etc.) So etwas macht dann vielleicht (in akkuten SItuationen und bei entsprechend empfindlichen geologischen Gegebneheiten) schon Sinn. bezogen auf den Wasserverbrauch in der Industrie liegt das Problem ja meisten dabei das das Abwasser kontaminiert ist und entsprechend Aufwendig aufbereitet werden muss. Hier kann ggf. eine Einsparung im Wasserverbrauch auch die Menge des Anfallenden Abwassers reduzieren. Das muss aber nicht immer hilfreich sein. Wenn die Konzentration der Schadstoffe durch die geringere Wasserrmenge steigt hat man u.U. garkeine Entlastung geschaffen. Generell denke ich aber auch wie Du, dass ein Wassersparen in Deutschland den Regionen mit Wasserknappheit in Afrika oder woanders auf de Welt nicht hilft. Ich bin gespannt auf weitere Antworten. Gruß, Peter

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klingt im großen und ganzen nicht schlecht. Ich frag mmich nur welchen Zweck die Konterlattung erfüllen soll. WIchtig bei der Sache ist dass sich kein Kondenswasser innnerhalb der Wand niederschlägt, daher ist dei Dampfberemse wichtig. Um sicherzugehen dass die Wärmedämmung ausreicht und die richtige dampfbremse gewählt wird wäre allerdings eine Berechnung notwendig. Der "Umbau" bedarf ja gewiss einer Baugenemigung zu der Auch eine statische Berechnung vorligen muss. In der regel machen die Ing. Büros, die die Statik erstellen auch Wärmeschutznachweise, also einfach mal da nachfragen.

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Hallo zusammen,

ich bin über UVBD und Prim-Estate an eine Wohnung von der SFin gelangt. Bin natürlich nicht zufrieden und stehe jetzt vor der Frage was zu tun ist. Ich wurde von jemandem der "die Interessen SaFin geschädigter Anleger" vertritt angerufen und mir wurden die Möglichkeiten erläutert übereinen Anwalt die Rückabwicklung des Kaufs einzuklagen. Angeblich hätte ich da eine 98%-ige Chance Recht zu bekommen. Da der Verkauf der Wohnung zum doppelten Preis ihres tatsächlichem Wertes "sittenwiedrig" wäre. Das kling erstmal ganz toll einziger Haken: ich muss erstmal die Kosten für den Anwalt vorlegen. Bekomme ich recht, zahlt die Gegenpartei die Kosten. Aber was wenn's in die Hose geht? Dann habe ich zu dem Schlamassel das ich jetzt schon habe auch noch das geld für den Anwalt zum Fenster heraus geworfen. Ist hier denn jemand dabei, der bereits erfolgreich eine Rückabwicklung eingeklagt und Recht bekommen hat? Wenn ja würd mich interessieren wie es gelaufen ist. Gruß, Peter

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