Eine herkömmlichd Festplatte kann vielleicht zu langsam seine (je nach Spiel). Eine SSD (inzwischen als externe SSD preisgünstig erhältlich) dürfte dies kein Problem mehr sein.
Zuerst stellt sich die Frage um welche Videospiele es sich handelt. Da gibt es schon Unterschiede die dann eine Zustimmung oder eine Ablehnung zu Folge haben können. Dies mit den Eltern klären, kann hilfreich sein. Sollten z.B. Deine schulischen Leistungen gut sein, könnte diese ein Grund für Deine Eltern sein, dem einen oder anderen Videospiel zuzustimmen.
Ganz einfach fragen, ob sie Lust hat etwas mit Dir zu unternehmen. Kannst sie ja fragen was sie gerne machen möchte. Entweder klappts oder klappts nicht.
Ein Witzbuch über Blondinen ?
Diejenigen, die man tatsächlich machen läßt.
Einfach bei nächster Gelegenheit ansprechen.
Diesen "Joker" möchten Frauen nicht, denn er ist in seinen Fragen einfach zu unbedarft.
Weil sie Selbstbestätigung suchen oder hormonell nicht ausgelastet sind.
Ich halte von solchen Verallgemeinerungen absolut nichts, da in dieser Form absolut unrichtig. Die Frage ist genauso daneben, wie wenn ich fragen würde: Warum sind Frauen heute alles so Schlampen? Nicht gut, oder?
Keine psychische Erkrankung, eher Überforderung. Für einen Vorgesetzten nicht optimal. Ein Vorgesetzter sollte immer grüßen, da eigentlich Vorbild. Leider sind nicht alle Vorgesetzten für ihre Posten menschlich oder fachlich geeignet oder was noch schlimmer, schlichtweg überheblich.
Die Erfahrung anderer nützen Dir in diesem Fall nichts. Das mußt Du selbst für Dich klären. Vor allem mußt Du Dir selbst darüber klar werden, ob Du dies willst und dazu mußt Du selbst durch Beratung bei der Bundeswehr erfahren, was für Dich in Frage kommt.
Die Gründe deiner Eltern spielen hier evtl. eine Rolle. Sicher gibt es auch bei der Bundeswehr eine Berufsberatungsstelle, die z.B. auch über die Ausbildungschancen informieren kann. Vielleicht kannst Du Deine Eltern dazu bringen, daß sich diese hierüber ebenfalls informieren. Vielleicht ändern Sie dann ihre Meinung. Es gibt nicht wenige, die bei der Bundeswehr eine Ausbildung erhielten, die sie aus Kosten- oder anderen Gründen nicht hätten.
Die Miete ist ja nicht alles. Beim Auszug müßte Deine alte Wohnung wahrscheinlich renoviert werden. Wenn Du dies nicht selbst korrekt machst oder bezahltst, wird das Amt dem nicht zustimmen. Irgendwo hat das Ganze ja doch eine Grenze.
Nein kann er nicht. Die Freundin gehört zum üblichen Leben, also auch zu einer üblichen Wohnungsnutzung.
Nun ja, dieses Kreuzchenspiel ist ja ganz nett, aber spätestens wenns Dich "bekifft vom Fahrrad haut und Du kräftig "auf die Schnauze fällst" werden Dich die Kreuzchen nicht mehr interessieren.
Du solltest Dir lieber Gedanken darüber machen, was bekifftes Fahren bedeutet. Die
Fähigkeiten beim Fahren sind vermindert, bei einem Unfall sind die Folgen für Dich übel. Haftung usw. Sich darauf zu verlassen, daß nichts passiert ist nicht nur grob fahrlässig oder strafbar, sondern vor allem unendlich dumm.
Wenn bisher Kehrwoche usw. vom Mieter gemacht wurden und der Vermieter möchte dies künftig von einem Hausmeister machen lassen, so ist dies eine Vertragsänderung, die er mit dem Mieter vereinbaren muß. Vereinbart er dies nicht, muß der Mieter auch nicht die Kosten hierfür übernehmen.
Üblicherweise ist die Miete bis zum 3. Werktat jeden Monats fällig. Wird diese regelmäßig zu spät bezahlt, z.B. Mitte des Monats, ist dies ein Kündigungsgrund. ERfolgt diese nur ausnahmsweise zu spät, ist es sinnvoll dies dem Vermieter kurz mitzuteilen. Damit erspart man sich und dem Vermieter unnötige Mahnungen.
Das regelmäßige Öffnen des Fensters ist notwendig, sonst hast Du bald Schimmel aufgrund mangelnder Belüftung im Zimmer. Und Du bist für dieses Problem verantwortlich.
Wenn (nachweislich) ständig nicht hinnehmbare Gerüche aus der Nachbarwohnung kommen, kann Unterlassung (Entweder über Vermieter oder RA) verlangt werden. Allerdings muß dann ausgeschlossen sein, dass das Problem wirklich an unzumutbaren Gerüchen liegt. Manchmal ist dies auch nur ein Streitpunkt weil man seinen Nachbarn - aus welchen Gründen auch immer -
einfach nicht leiden kann. Also in diesem Fall selbstkritisch sein und sich die Frage stellen, ob man das gleiche beanstanden würde, wenn man den Nachbar "gut leiden" könnte.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Schimmel in der Wohnung, typisch Schlafzimmer, in ca. 95 % der Fälle auf ein falsches Wohnverhalten (Heizen/Lüften) zurückzuführen ist. Wenn der Vermieter im Vertrag auferlegt hat, dass die Wohnung zur Vermeidung von Schimmelbildung ausreichend zu Heizen und Lüften hat, ist es ein Vertragsverstoß des Mieters, wenn er dies nicht beachtet hat. Sich auf eine evtl. Nachweispflicht des Mieters in diesem Fall zu berufen ist kontraproduktiv. Denn in diesem Fall wird dann möglicherweise gerichtlicherseits ein Sachverstädiger bestellt, der dann äußerst wahrscheinlich genau dies feststellen wird. Die enormen Gerichts- und Sachverständigenkosten sind dann, neben den Schadensbeseitiungskosten vom Mieter zu tragen. Also nicht zu einfach nehmen! Lediglich in offensichtlichen Fällen, wie rissige Fassade, unisolierter Altbau, selten auch offensichtliche Isolierungsmängel, usw. kann es sein, dass eine bauseitige Ursache vorliegt. Am besten also erst Ursachenüberlegung anstellen, dann handeln. Der von manchen gegebene Tipp die Wohnung zu kündigen, ist bei falschem Wohnverhalten Unsinn, denn das Problem tritt dann in der nächsten Wohnung genau so wieder auf. Selbst die besten isolierte Wohnung ist gegen Kondenswasser und damit Schimmelbildung bei falschem Wohnverhalten, nicht gefeit.