In dem Moment wo Du etwas an jemanden ausleihst, geht es vorübergehend in den Besitz von demjenigen, dann wäre es ein sogenannter "Eigenschaden" und Die Haftpflichtversicherung erstattet nicht für Eigeneschäden.

Sofern Dein Onkel in seinen Haftpflicht Bedingungen "Beschädigung fremder beweglicher Sachen" mitversichert hat, wird trotzdem geleistet. Hat aber nicht jede Gesellschaft automatisch versichert, ist es mitversichert wäre auch ein evtl. vereinbarter Selbstbehalt möglich, aber ohne bestimmten Tarif kann man da nichts sagen.

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Nach dem 20´ten mal hab ich´s glaub verstanden "P.S. ...rate mal" Ich denk auf Bezug hin, dass Sie mit dem besten Freund von ihm was entwickelt.

Aber sicher kann sich da wohl keiner sein, lach..

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