Hallo, darf ich fragen wo du wohnst? Ich vermisse seit dem 06.06.2016 nämlich eine griechische Landschildkröte. Mein Amadeus ist 8 Jahre alt und hat einen kleinen weißen Punkt am Panzer, als Kennzeichnung. Ich suche seitdem mit der ganzen Familie täglich mehrere Stunden verzweifelt nach ihm. Schildies-Besitzer hängen oft sehr an ihren Schützlingen. Daher ist es sehr gut, dass du es publik machst. So können Leute wie ich vielleicht ihr Tier wiederfinden. 

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Nachdem du deine Schulzeit mit anschließenden schriftlichen Abschlußprüfungen durchlaufen hast, bekommst du ein Schulzeugnis zum Schuljahresende. Dies ist jedoch nur der Zugang zum Anerkennungspraktikum oder Anerkennungsjahr zur Staatlich geprüften Erzieherin d.h. das Schulzeugnis ist nur der erste Schritt und berechtigt, dass du innerhalb von 5 Jahren das Anerkennungsjahr antreten darfst, ansonsten verfällt es! Vor Ende des Schuljahres bzw. der Abschlußprüfung musst du dich nach einer pädagogischen Einrichtung umsehen, bei denen du dieses Anerkennungsjahr ablegen darfst. Das Anerkennungsjahr muss grundsätzlich 12 Monate dauern und wird normalerweise in Vollzeit abgeleistet. Es erfolt dann ein Praxisbesuch vom Lehrer deiner Schule, der dich während eines normalen Angebotes beurteilt bzw. dir eine Note gibt, dann kommt als nächstes die Projektprüfung (ein Projekt, welches aus mindestens 5 Teilen bestehen muss). Der Lehrer erscheint wieder und benotet dein Projekt (mit Vorführung von dir + Kindern) welches du auch schriftlich vorlegen musst + ein Portfolio eines Kindes, welches du gemacht hast + die Dokumentation eines Elterngespräches. Als nächstes kommt die Facharbeit, die du schriftlich einreichen musst und ein Zeugnis deine(r)s Mentors oder Mentorin). Am Ende kommt das Kolloquium (eine mündliche Gruppenprüfung zu einem vorher bekannt gegebenen Themas). Dann werden die Noten für die ersten beiden Praxisbesuche zusammengerechnet, die eine Note ergeben sowie die Note deiner Einrichtung und die Note für deine Facharbeit plus die Note vom Kolloquium, die wiederrum doppelt gezählt wird. Dies ergibt dann die Note für das Anerkennungsjahr. Wenn du die alle bestanden hast, dann erhältst du das Abschlußzeugnis worauf steht, dass du berechtigt bist dich "staatlich anerkannte(r) ErzieherIn" zu nennen. Das Zeugnis erhältst du erst, wenn du die 12 Monate voll abgeleistet hast. Fängst du z.B. erst am 1. Oktober mit deinem Anerkennungsjahr an und das Kolloquium ist im Juli, dann bekommst du das Zeugnis trotzdem erst am 30.09 oder wenn du mehr als 30 Fehltage hast, dann musst du diese noch hinten dranhängen und reinarbeiten.

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Ich hatte das gleiche Problem. Mitten in den Gesprächen brachen plötzlich die Gespräche ab. Mal konnte ich nur 2 Minuten telefonieren, mal 10 Minuten. Es hat sich rausgestellt, dass der Akku nur defekt war. Der Akku liess sich ganz normal laden und hielt auch einen Tag, daher habe ich ausgeschlossen, dass es am Akku liegen könnte. Wenn der Akku defekt ist (z.B. durch einen Schlag - Telefon mal runtergefallen etc.) funktioniert er trotzdem noch, aber eben nicht fehlerfrei. Seit ich einen neuen Akku habe, ist das Problem gelöst. Ansonsten hast du ja Garantie auf das Gerät und der Media Markt muss ihn dir austauschen, vorausgesetzt du hast die Rechnung noch bzw. den Beleg.

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Natürlich wächst du weiter auch wenn du rauchst. Ob dein Wachstum mit 14 schon abgeschlossen ist, hängt von deinen Genen ab. Das kann dir niemand beantworten - der Eine hat noch einen Wachstumsschub mit 18, der Andere mit 15.... aber 1,72 - 1,75 ist ja schon eine ganz ordentlich Größe für dein Alter. Früher hast du halt mehr Wachstumsschübe gehabt - das ist ganz normal. Wenn man ausgewachsen ist - kommen eben keine mehr.

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Also meine Tochter ist 10 und wir haben jetzt Taschengeld eingeführt, weil sie ja auch lernen muß, dass das Essen nicht vom Kühlschrank gespendet wird d.h. das alles eben etwas kostet. Sie bekommt 5 Euro pro Woche für sich - d.h. sie kann damit machen was sie will. Wenn sie außerhalb vom Geburtstag, Weihnachten etc... z.B. ein neues WII Spiel will, dann muß sie darauf sparen mit ihrem Taschengeld - also wenn das nicht bis Weihnachten warten kann. So lernt sie auch, was es bedeutet dieses oder jenes haben zu wollen. Essen, Getränke, Kleidung zahle natürlich ich oder wenn sie jetzt Bastelgeld für die Schule braucht oder Ausflüge von der Schule aus machen.

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Die Fahrtkostenpauschale beträgt (auch beim Finanzamt) 30 Cent/km. Die würde ich ansetzen. Ansonsten verlangen die Handwerker bei mir immer 10 Euro Pauschale für Fahrten - egal wie nah sie sich befinden und berechnen ab einer bestimmten km-Zahl diese 30 Cent/km dazu. Also 10 für das Fahren überhaupt und ab 20 km noch 30 Cent/km dazu. Ich hoffe, ich konnte helfen :-D

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Ich habe einen ähnlichen Fall. Ich habe vor knapp 12 Jahren ein Haus gekauft. Jetzt bin ich weggezogen und möchte hier ein neues Haus kaufen. Auf meinem alten Haus sind noch 108.000 Euro offen. Jetzt ist erstmal bei eurer Wohnung folgendes: 1. Ihr habt die Wohnung über die Sparkasse finanziert - wieviel Jahre läuft der Kredit noch? Ich konnte z.B. mein Haus nicht verkaufen, weil ich noch eine Kreditbindung von 3,5 Jahren habe (Kredit wurde auf 10 Jahre abgeschlossen). Die Bank verlangt, wenn ihr die Wohnung verkauft, die Zinsen für die alte Wohnung die ihnen entgeht. Die sogenannte "Vorfälligkeitsentschädigung". Jede Bank macht das so. d.h. ich hätte, wenn ich mein Haus verkaufe vor Ende der Kreditlaufzeit, 11.400 Euro an die Bank alleine zahlen müssen. Es gibt im Internet Vorfälligkeitsentschädigungsrechner - einfach mal googlen. Ein Verkauf hat sich von daher für mich nicht gelohnt, weil dann hätte ich 12 Jahre abbezahlt für fast nichts. Mein Haus war nicht weniger wert, weil ich die Immobilie die ganzen Jahre durch renovierungsmaßnahmen aufgewertet habe. Aber bei einem Verkauf muss man zwischen 3 - 6 Monaten Zeit einplanen. Meine Erfahrung: es geht nicht von heute auf morgen. 2. Ihr müsst dann auch noch die Notarkosten betrachten - Verkauf von einer Wohung - Kauf einer neuen. 3. Wenn ihr neues Eigentum kauft, kommt ja noch die "Grunderwerbssteuer" hinzu. Hier in Baden Württemberg beträgt das 5 % vom Kaufpreis, in Bayern 3,5 % - kommt darauf an in welchem Bundesland - kann man auch googlen unter "Grunderwerbsteuerrechner". 4. Bürge: Das müßte in Ordnung gehen normalerweise. Die Bank will nur einen Nachweis, dass der Bürge ein festes Einkommen hat. Ausweg bei mir war nur: Ich habe mein altes Haus nicht verkauft - ich habe das Haus vermietet. Die Mieter zahlen jetzt die Rate und wird mein Kredit weiter getilgt d.h. die Bank bucht monatlich nach wie vor die Rate ab und mein Mieter überweist mir die Miete auf das gleiche Konto. Somit bildet sich eine Kapitalanlage. Ich hoffe, ich konnte ein bißchen helfen :-D

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