na klar kannst du höheren Kredit nehmen. musst du auch, denn Dispo decken, dann kaution für Wohnung und leben musst du ja auch noch.Habe ich auch gemacht.Bei Krankengeldbezug hab ich keine Ahnung ob Bank mitmacht

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Meine Tochter hatte als Kind mit ca. 12 einmal im Monat läuse, weil andere in der Schule nicht gleich behandelt haben und ich wurde nie damit selbst belästigt, da ich meine haare immer getönt habe.Also hab ich für mein Kind den Haarfarbton genommen, den sie in Natura auch hatte und ihr die Haare getönt.Es funktionierte und sie hatte nie mehr Läuse.Ich war endlich glücklich, denn so eine Behandlung ist echt nervig und dem Kind gefällt es gleich gar nicht.Kann ich selbst nur empfehlen.

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ich glaube eine komplette Neumodelage um die 60-70 Euro.Ist in jedem Studio anders.Also bei meiner Stieftochter hat das ganz gut geklappt mit künstlichen Nägeln.Musst sie ja nicht so lang machen

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Wenn du Antibiotkum genommen hast, dann ist es besser wenn du danach noch zusätzlich verhütest.Musste meine Tochter auch immer.Und mal ehrlich- ist doch echt einfacher als wenn du schwanger wirst.Die Apothekerin hat somit recht

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Also deine Eltern sind Unterhaltspflichtig bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung.Spätestens mit 25 Jahren solltest du fertig sein.Eines wäre wissenswert - Warum du nicht bei einem von beiden wohnen darfst?

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schwere Frage, jedoch einigt man sich doch bei der Einstellung und vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages auf den Lohn.Oder nicht? Glaube nicht das du da Erfolg hast.Hättest ja gleich bei der ersten Lohnzahlung was sagen müssen.

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Mag schon irgendwie verrückt sein und dir nicht gefallen das du nix dagegen tun kannst.Jedoch solange ein Arzt, welcher auch immer, ihr einen Krankenschein ausstellt, kommt man nicht ran.Sie hat nur ein Problem.Keine Einzahlung in die Rentenkasse und jetzt müsste sie ja Sozialgeld bekommen und so bleibt sie immer eine der Ärmsten. Mein Motto - Jeder bekommt irgendwann sein "Dankeschön" für seine Fehler

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Hast du was am Helm? Du forderst und forderst und andere sollen deinen Luxus bezahlen.Heb deinen A... und komm mal in die Gänge.Dann mache wenigstens Aushilfsjobs oder bekommste keine weil du zu verbrannt bist? Solarium hat wohl Gehirn schon erreicht?

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wenn du einen Nachsender hast dürfte eigentlich nix schief gehen.Hast du auch einen gestellt? Denn dann bekommt man eine Bestätigung von der Post.Wird er nicht berücksichtigt, dann bei Post beschweren .Die Post vom AG mit einem Urteil hätte ja auch an deine neue Anschrift kommen müssen, da du bestimmt auch diese beim AG angegeben hast. Irgendwie passt das nicht.Wenn du nicht willst das deine Post zu deiner Mutter kommt, dann melde dich doch bei den Absendern selber und teile deine neue Anschrift mit.So kommt alles zu dir und Mama kuckt in einen leeren Briefkasten.Schon hast du deine Ruhe

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bei Päckchen gibt es auch keinen Beleg.Nur mal so für die anderen die das hier behaupten.Stelle einen Nachforschungsantrag am postschalter.Nur du weisst wie die Sendung aussah und was genau drin war (Name der dvd).Dann lass dich überraschen.Viel Glück

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Also ich würde einen Anwalt fragen oder einen Mieterverein.Bei einem Mieterverein musst du aber mitglied sein.Rechnet sich nicht.Hast du eine Rechtsschutzversicherung ist der Anwalt der beste Weg.Ansonsten einen Beratungshilfeschein beim AG beantragen wenn du keine Kohle für Anwalt hast.Die Beratung bei Anwalt kostet dann nur noch zehn Euro. So bist du auf der sicheren Seite und kannst dich dann streiten oder auch nicht.Viel Glück

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Wenn ihr zusammen ziehen wollt müsst ihr das Arbeitsamt fragen.Das heisst du brauchst eine Notwendigkeitsbescheinigung das der Umzug notwendig ist, da deine Frau ja ALG II bezieht.Was du bekommst weiss ich nicht.ALG I ? Ohne diesen Schein geht nix.Dann wird euer Bedarf auch zusammen gerechnet.Du hättest dann bestimmt weniger wenn ihr zusammen wohnt.Habt ihr keine Schulden bei der Arge, dann könnt ihr Umzugsbeihilfe beantragen.Am besten ihr geht beide auf das Arbeitsamt und die werden euch sagen was ihr braucht.Ist eine ziemliche Zettelwirtschaft.Also viel Glück euch beiden

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habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Dann ist das der beste Zeitpunkt jetzt auf das alleinige Sorgerecht zu klagen.Er muss dann einen test machen und so sieht man ob er regelmäßig drogen nimmt.Glaub mir das ist besser so.Habe ich bei meiner tochter auch grad durch und sie hat gewonnen

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Du kannst dir einen Beratungsschein bei Gericht holen.So kostet die Beratung nur zehn Euro beim Anwalt.Für einen eventuellen Prozess kannst du auch einen Antrag stellen.Das macht dann dein Anwalt für dich mit, also er hilft dir dabei.Musst nur dein Einkommen darlegen und Mietkosten.Einen Kontoauszug musst du auch mitnehmen um den Beratungsschein zu bekommen.

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Eventuell wenn sie die Steuerklassen ändern.Bei günstigerer Steuerklasse gibt es mehr raus.Das wird wiederum auf das Hartz 4 angerechnet.Ansonsten gibt es keine Änderungen, denn an den Personen ändert sich ja nix

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Anschrift erfragen, sofern sie die dir geben.Wenn du sie hast dann sofort Kündigung machen und nicht vergessen die Bankvollmacht für dein Konto zu entziehen.Das muss mit drin stehen.Bitte fertige dir ein Doppel.So kannst du der Bank vorlegen das du gekündigt hast und die buchen dein Geld zurück. Einen Tipp noch.Gib nie wieder deine Daten über telefon raus.Wenn jemand was will soll er es mit der Post schicken. Bekommst du keine Anschrift dann lass es zurück buchen und erklär es der Bank warum wieso und weshalb

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Da gibt es keine Diskussion.Die Kinder fahren nicht mit und melden würde ich es auch.Keine Ahnung was du machst wenn deinen Kindern was passiert.Du hättest es verhindern können.Ich könnte da nicht ruhig schlafen.Und mal davon abgesehen kann es auch andere Menschen treffen, wenn er unter Alkohol und ohne Schein fährt.Er hat auf der Strasse nix verloren.Jedenfallls nicht als Autofahrer.

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Zu DDR-Zeiten kam das noch fünf Mark.Wieviel das heute ist weiss ich nicht. Strafe ist richtig, doch die Gebühr find ich zu hoch. Mich würde es auch nerven, wenn ich nach dem sitzen eine dreckige Hose hätte.

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Das Einkommen der Mutter wird erst ab 18 mit einbezogen.dann sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.Bis dahin musst du mit der Berechnung vom Amt Leben.Ein Tipp noch.Wenn du berufsbedingte Mehraufwendungen hast (z.B.tgl. 50km zur Arbeit und zurück) dann darfst du das mit angeben.Im Höchstfall 150.-Euro.Alles was drüber ist muss belegt werden mit Nachweisen

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