Schulsuspendierung weil ich zu Mitschülerin ironisch sagte, dass sie ihre Brüste wackeln soll?
Habe heute eine einwöchige Schulsuspendierung bekommen, weil heute unsere Klassensprecherin (der über die Sommerferien hinweg plötzlich große Brüste gewachsen sind) in der Zeit, wo unser Lehrer im Unterricht kurz weg war, probierte die Klasse unter Kontrolle bzw. still zu halten, aber es nicht schaffte und ich die Stimmung bisschen mit folgendem Spruch auflockern wollte:
"Du musst schon mit deinen Brüsten wackeln, damit sich die Leute auf dich konzentrieren und auf dich hören, sonst wird das nichts" (sinngemäß)
Danach hat sie angefangen zu heulen, ist aus dem Zimmer rausgerannt und kurz danach kam der Schulleiter, der mich direkt ins Sekretariat nahm, wo ich mich sogar bei ihr entschuldigte (!), aber dennoch eine Schulsuspendierung für eine Woche reingedrückt bekam... Und er sagte dass meine Eltern bald Post wegen dieser Aktion bzw. der Suspendierung kriegen...
Aber kann mich der Schulleiter wirklich so willkürlich wegen der emotionalen Instabilität der Klassensprecherin (bei der man eigentlich meinen sollte, dass sie professionell mit Späßen umgeht...) einfach von der Schule suspendieren, vor allem so kurzfristig? Denn nach meinem Spruch hat es gerade mal 15 Minuten gedauert, bis er mir im Gespräch direkt voreingenommen mitteilte, dass ich nun suspendiert werde. (Und das liegt zu 100% daran, dass der Schulleiter der Onkel von ihr ist...)
Meine Eltern dürfen das auf gar keinen Fall erfahren - Kann ich das willkürliche Vorgehen (vor allem im Bezug auf die Bevorzugung seiner Enkelin) des Schulleiters rechtlich anfechten und wäre es möglich so ein Art Eilverfahren einzuleiten, bevor meine Eltern Wind davon bekommen?