Ja, gibt es schon hunderte Gerichtsurteile zu diesem Thema - z.B. das LG München II, Az.: 5 O 5454/03: "Kindern kann man nicht verbieten, dem Ball nachzujagen. Auch nicht, wenn der Ball ab und zu auf dem Nachbargrundstück landet.".
Und die Formulierung "Ballspiele jeglicher Art"... Kann man so einer Formulierung wiedersprechen? Wie ich geschrieben habe - sind Badminton, Billiard und Jonglieren auch Ballspiele, und bei diesen Spielen kann man sehr schwer die Fenster kaputt machen...
Natürlich, gegen Fußball im Innenhof bin ich auch, aber "Ballspiele jeglicher Art"??? Übrigens, laut Wikipedia: "Fußball ist eine Ballsportart, bei der zwei Mannschaften mit dem Ziel gegeneinander antreten, mehr Tore als der Gegner zu erzielen und so das Spiel zu gewinnen." Also, unsere Kinder spielen ja nicht Fußball, sondern kicken den Ball herum.
Kleine Kinder gibt es dort auf dem Spielplatz fast nie, so dass unsere Kinder da niemenden stören können.