Anbei die Definitionen:

Liebe: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Liebe

Verliebt: Folgt

Hoffe ich konnte helfen!

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hallo, Zuerst soll die Freundin den schaden bei ihrer versicherung melden. wichtig wäre, wenn du noch eine rechnung des handys hast. wenn das gerät finanziert wurde, dann das schreiben, welches die gesamtkosten aufweist. anschließend in einen appleshop, vodafone, o2 (je nachdem, wer der anbieter ist) und den fall schildern. wenn das gerät repariert werden kann, dann leitest du der versicherung die reparaturkostenrechnung weiter. wenn das gerät ausgetauscht werden muss, dann die entsprechende rechnung hierfür. ps: der sachverhalt wird natürlch der Haftpflichtversicherung deiner Freundin gemeldet ansonsten einfach mal bei der versicherung anrufen und den schaden melden. sie führen euch dann durch den gesamten vorgang und teilen mit, was benötigt wird. Probleme könnte es geben wenn ihr im selben Haushalt wohnt und die selbe Haftpflichtversicherung habt. wenn du noch rückfrragen hast, dann geb einfach kurz bescheid.

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Da gibt es im Internet eine gute Seite: http://schuessler-salze-liste.de/

Erfahrungsgemäß können diese unterstützend helfen. Bei bindegewebsschwäche hilft aber leider nur Sport, Ernährung und trinken (wasser), da die Muskeln das Gewebe straffen.

Wünsche dir alles Gute!

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Wenn du mal Google in Anspruch nimmst, dann habe ich zwei gefunden. Einen mit und einen ohne Fühler. Würde wie gesagt einfach mal Google bedienen. Sehe den Käfer ja leider nicht. Viele grüße

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Hallo, mach dir da bitte keine Gedanken. Das ist in deinem Alter "normal". Wie du schreibst hast du gute Noten. Somit gehe ich davon aus, dass du nicht dumm bist. Ich denke, hier spielt Neid eine große Rolle. Vielleicht tust du dir einfach beim lernen leicht. Alle die nicht dem "Normalfall" entsprechen werden gehänselt. Das vergeht wieder. Such dir Freunde denen das egal ist. Die wirst du auch lange haben. Die anderen werden alle (zumindest viele davon) wieder (später) normal. Wir hatten damals auch (wie bestimmt in jeder klasse) einen dicken in der klasse, welcher natürlich auch geärgert wurde. Heute muss ich sagen, dass man damals ( vor ca 10 jahren) wirklich dumm war. Auch tuts mir im Nachhinein wirklich leid. Jetzt sind wir aber super Kumpels. Lass den Kopf nicht hängen. Ich wünsche dir alles Gute!

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hallo,

eine bu könntest du auch noch mit 50 + abschließen. allerdings hängt dies immer von mehreren faktoren ab, da die bu die versicherung ist, die man am schwierigsten bekommt.

diese ist immer von folgenden faktoren abhängig: - eintrittsalter - monatliche rente - gesundheitszustand - ende der versicherungsdauer - beruf

im normalfall wirst du somit für eine bu-absicherung mit mtl. 500 € einen beitrag von ca. mtl. 100 € bezahlen. ob sich das lohnt, muss jeder für sich selber entscheiden. ich würde es nicht mehr machen...

wenn du vor 01.01.1961 geboren bist, hast du von der gesetzl. versicherung noch einen sog. bu-schutz. wenn du ab 02.01.1961 geboren bist, hast du nur noch anspruch auf eine sog. erwerbsminderungsrente.

unterschied bu und erwerbsminderung: berufsunfähig bezieht sich auf deinen aktuellen beruf erwerbsunfähig bezieht sich auf den gesamten arbeitsmarkt

ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen.

bei rückfragen stehe ich gerne zur verfügung.

schöne grüße pava86

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hallo,

zuerst meldest du den schaden bei deiner versicherung. wichtig wäre, wenn du noch eine rechnung des iphones hast. wenn das gerät finanziert wurde, dann das schreiben, welches die gesamtkosten aufweist.

anschließend in einen appleshop, vodafone, o2 (je nachdem, wer der anbieter ist) und den fall schildern. wenn das gerät repariert werden kann, dann leitest du der versicherung die reparaturkostenrechnung weiter. wenn das gerät ausgetauscht werden muss, dann die entsprechende rechnung hierfür.

ps: der sachverhalt wird natürlch der haftpflicht deines freundes gemeldet. ansonsten soll er einfach mal bei seiner versicherung anrufen und den schaden melden. sie führen ihn dann durch den gesamten vorgang und teilen ihm mit, was er benötigt.

wenn du noch rückfrragen hast, dann geb einfach kurz bescheid.

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Kündigung Berufsunfähigkeitsvers. wegen angebl. Nichtangabe Vorerkrankung

Hallo,

2006 hatte ich zur Rentenvers. eine Berufsunfähigkeitszusatzvers. abgeschlossen. Seit 2005 habe ich eine cronische Darmentzündung, Morbus Crohn, und bin seit 2007 zu 30% schwerbehindert.

Im Beisein meiner Eltern haben wir die BU-Vers. abgeschlossen. Wir haben der Vers.-Beraterin auch gesagt, dass ich einen Morbus Crohn habe. Daraufhin hat sie erwidert, sie würde trotzdem die BU abschließen, obwohl sie es eigentlich nicht dürfte und es auf ihre Kappe nehmen und wir sollten darüber stillschweigen bewahren.

Jetzt schreibt die Vers. natürlich das sie bei Kenntnis nie eine BU abgeschlossen hätten und es anfechten, obwohl die Vers.-Beraterin ja davon wusste und es natürlich nicht im Vertrag erwähnt hat. Ein Rückkaufwert der Beiträge würde nicht gehen, weil es eine reine Risikovers. wäre und somit meine Beiträge futsch sind, siehe Schr. in Anlage. Mit der Kündigung der BU bin ich einverstanden, ich hätte aber natürlich gerne das Geld von meinen Beiträgen zurück...

Ich habe letztes Jahr nochmal über diese Sache nachgedacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Vers. im Schadens- bzw. Leistungsfall eh nicht oder weniger zahlen würde, weil ich ja die Vorerkrankung nicht angegeben habe im Vertrag. Dann würde ich ja die Beträge umsonst zahlen, habe ich mir gedacht, und mich entschlossen die Vorerkrankung nachzumelden bei der Vers mit diesem Schr.:

"nach Prüfung meiner Rentenversicherungsdokumente bin ich leider erst gestern darauf gestoßen, dass ich meine Morbus Crohn Erkrankung, die ich seit dem 20.07.05 habe bzw. erst mit dem Feststellungsbescheid vom 03.01.07 mit 30% Behinderung anerkannt wurde, versehentlich nicht beim Abschluss der Berufsunfähigkeits-versicherung am 11.04.06 angegeben habe. Der Versicherungsbeginn war bereits am 01.05.06. Meine Erkrankung bestand also bereits vor Beantragung der Versicherung, also ab Juli 2005. Daher möchte ich meine Vorerkrankung im Nachhinein melden und bitte Sie eine nachträgliche Prüfung auf Annahme der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzuführen."

Mein Hausarzt hat der Vers. auch einen Krankheits- und Befundbericht aus meiner Patientenkartei der letzten 10 Jahre mitgeteilt und hat gesagt ich habe mich richtig entschieden zur Nachmeldung der Vorerkrankung.

Und dann habe ich per Email nochmal nach dem Stand der Sache gefragt:

"Nehmt ihr die Vorerkrankung mit auf in die BU oder tretet ihr nun vom Vertrag zurück, also von Beginn an (nur für den BU-Teil)? Oder wird meine Erkrankung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder wird die BU ganz ausgeschlossen? Nicht das ich immer weiter meine Beiträge zahle und später überhaupt keine Leistung bekomme." Daraufhin kam das Schr. in der Anlage.

Stimmt es, dass es keinen Rückkaufwert bei einer reinen Risikovers. gibt? Oder soll ich mich mit einem Fachanwalt nochmal auseinandersetzen bzw. besteht Aussicht auf Erfolg zur Rückholung meiner Beiträge?

Danke für Eure Hilfe

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hallo!

also bei einer sogenannten risiko-bu gibt es niemals einen rückkaufswert. die bu-absicherung ist immer (IMMER) eine reine risikoversicherung.

du hättest dich bei vertragsabschluss damals auch auf eine sog. bu mit "beitragsrückgewähr" entscheiden können.

bsp: 1. möglichkeit: deine risiko-bu (ohne rückgewähr) kostet mtl. 50 € 2. möglichkeit: bu mit "beitragsrückgewähr kostet mtl. 90 € (hier hast du allerdings zwei verträge: 1x die risiko-bu für die du mtl. 50 € bezalst und einmal eine sog. lebensversicherung, für die du 40 € im monaat bezahlst. aus dieser lebensversicherung wird dann eine sog. ablaufleistung oder rentenzahlung generiert)

ich hoffe, dass kan man so verstehen. ansonsten frag einfach nochmal nach.

bzgl. deinem fall: das problem ist halt, dass du die sog. vorvertragliche anzeigepflicht verletzt hast, da die vorerkrankung nicht gemeldet wurde. somit ist es klar, dass der versicherer nicht leistet. anhand einer nachmeldung hätte bzw. hat die versicherung die möglichkeit dich nund mit einem beitragszuschlag oder risikoausschluss anzunehmen, oder den vertrag von anfang an als nichtig zu erklären.

bzgl. dem vertreter: heutzutage gibt es für soetwas sog. beratungsprotokolle welche vom gesetzgeber eingeführt worden. diese haben allerdings auch nur einen begrenzten sinn, da bestimmte aussagen auch nicht dort vermerkt werden können. wenn dein vertreter wirklich gesagt hat, dass er die erkrankung nicht angibt, dann ging es ihm nur um seine provision. das ist ein ganz ganz mieses spiel! wenn du zeugen hast, dann schau mal bei deim rechtsanwalt vorbei, was man da machen kann...

ich wünsch dir alles gute und hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

schöne grüße pava86

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also ich würde auf jeden fall mal zu vodafone gehen und den fall schildern.

bevor das gerät allerdings umgetauscht wird, wird samsung erst versuchen "nachzubessern", d. h. sie werden schauen ob sie das gerät reparieren können.

sollte dies nicht der fall sein, besteht ein chance, dass es ausgetauscht wird.

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hm... ich hab´s grad mal nachgelesen. sollte eigentlich stimmen. vielen dank mal soweit. :)

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