Naja kommt darauf an aber mit einer Verwahrung oder Geldstrafe solltest du rechnen. Kann aber auch sein das du ihn einfach wieder aufheben sollst und wegwerfen kommt auf den Polizisten an

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Ja es ist rechtlich wegen eigen Eigenbedarf zu kündigen jedoch muss das angekündigt sein das heißt du hast noch Zeit. Was den Härtefall angeht weis ich nicht wie das ist aber ich wünsche euch noch viel Glück

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Und die Besitzer des Hundes? Mit denen reden die werden das sicher verstehen. Wenn nicht besorg dir am besten einen Anwalt

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