Meiner Freundin ist im Urlaub das gleiche passiert. Wir waren auf Mallorca und eigentlich wollte sie nur die Pixelauflösung verändern. Doch dann waren alle Fotos weg. Sie hat die Speicherkarte an http://www.fotodatenrettung.de eingeschickt und hatte nach ein paar Tagen alle Fotos zurück. Viel Glück!
Du findest unter http://www.snapco.de einen Link wo du nach Hochzeitsvideo suchen kannst. Haben recht gute Referenzen / Kundenmeinungen dort abgedruckt...
ein Video machen lohnt sich wenn ihr nicht gerade auf einem gasthof mit kegelbahn feiert. das Geld ist gut angelegt laßt bloß nicht irgendeinen Onkel oder Gast das machen!! Das ist meiner Freundin passiert ja hat auch ein Onkel versprochen er würde das Hochzeitsvideo ganz toll am PC bearbeiten, gesehen haben sie es NIE!
Eine Arbeitskollegin hat den Hochzeitsfilm bei http://www.snapco.de machen lassen, war zwar auch nicht ganz billig aber doch eine lohnende Investition weil du ja so eine wirklich bleibende Erinnerung hast
Gelöschte Bilder und Fotos sind auf den meisten Datenträgern noch nicht verschwunden, auch wenn man sie gar nicht mehr sieht.
Ich habe neulich eine Foto-Speicherkarte versehentlich formatiert. Selbst herumexperimentieren mit einer Software war mir zu riskant - damit kenne ich mich nicht aus.
Durch http://www.curiasign.de habe ich meine Bilder fast alle wiederbekommen. Hat ca. eine Woche gedauert, Bilder waren auf CD-ROM gerettet.
es gibt auch günstigere Hilfe, wenn Deine Fotospeicherkarte nicht physik defekt ist (also zerbrochen, angeknackst). Unter http://curiasign.de kriegst du schnelle Hilfe für die Rettung deiner Urlaubsfotos.
Die haben mir in nicht mal einer Woche meine gesamte Speicherkarte wieder hergestellt, bis auf ein paar Fotos, die wohl beschädigt waren.
die meisten kostenlosen File Recovery Programme funktionieren nicht so einfach oder setzen Erfahrung in der Datenrettung voraus. Guck mal im Verzeichnis auf Xzett.de unter Fotorettung: http://www.xzett.de/f/fotorettung/index.html
die holen deine Urlaubsfotos zurück, die Rettung einer Speicherkarte gibt's hier schon für knapp 50 euro.
lg, deine patricia
Die meisten Datenrettungsprogramme sind kompliziert zu bedienen und funktionieren wohl nicht so, wie es sein soll. Auf Xzett.de findest Du einige Anbieter, die Dir Deine Fotos retten: http://xzett.de/f/fotorettung/index.html Liebe Grüße, Patricia
Auf xzett.de gibt es eine Liste mit Anbietern, die dir deine Fotos retten können, wenn du deine Speicherkarte formatiert hast. Ist nicht besonders teuer. http://xzett.de/f/fotorettung/index.html
Es gibt das Recht am eigenen Bild, die Veröffentlichung eines Bildnisses einer Person. Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen. Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet (siehe auch Mephisto-Entscheidung).
Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht notwendigerweise (Dreier/Schulze, UrhG, 1. Aufl. 2004, § 22 KUG Rz. 3). Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden.
Dazu führte das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 (Az.: 2/03 O 468/05) aus:
„Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7 Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.).“
(aus Wikipedia zitiert - hilft Dir sicher)
Wenn du Fotos und Bilder verloren hast, oder hast aus Versehen die Speicherkarte formatiert, findest du auf Xzett.de Hilfe: http://www.xzett.de/f/fotorettung/index.html
Dort gibt es einige Einträge für die Rettung Deiner Aufnahmen. Liebe Grüße, Patricia
...auf xzett.de gibt es ein Verzeichnis von Firmen, die Dir Deine Bilder retten: http://www.xzett.de/f/fotorettung/index.html
Vielleicht hilft's Dir ;-)