Tierschutzgesetz Österreich kupierter Hund
In Österreich ist ja das kupieren von Hunden verboten der import auch. Ich habe den Veterinördienst und Tierschutz in Wien angerufen um zu sehen wie dies in meiner Situation aussehen würde.
Mein Freund welcher in der nächsten Zeit nach Wien zu mir ziehen möchte hat einen kupierten Hund. Laut dem Tierschutzverein darf er seinen(!) Hund nicht nach Österreich mitnehmen da dieser kupiert ist und da es nicht um einen privaten Reiseverkehr handelt sondern durch eine Übersiedlung nach Österreich um einen Import ist dies laut §7(Absatz 5) Tierschutzgesetz verboten.
Das kann doch nicht im Wohle des Hundes sein? Er kann doch seinen Hund nicht einfach abgeben nur weil er kupiert ist, er ist doch ein Teil der Familie! Gibt es da wirklich nichts zu machen? Gibt es irgendwelche ausnahmen bei kupierten Hunden? Wenn der Hund jetzt trotzdem nach Wien kommt kann ich nur einmal hierfür bestraft werden Wie hoch wären die Kosten der Strafe?