Das Steuerecht ist beherrscht von dem Periodenprinzip, dh, die Einnahmen und Ausgaben nur einer Periode -dem Kalenderjahr - (die beiden Ausnahmen beiLandwirten und beim sog. Wirtschafatsjahr greifenbei Ihnennicht) - sind zu berücksichtigen. ALso nur , was Sie 2010 an außergewöhnlichen Belastungen (nicht erstattete Krankheitskosten etc) ausgegeben haben, können Sie nur in 2010 ansetzen. AlsokeinÜbertrag oder Sammeln ins nächste StueerJahr. - Leider -
nein, nicht steuerpflichtig, kein Progressionsvorbehalt
Sie haben leider nicht erwähnt, bei welcher Schuldnerberatung Sie waren. Normalerweise läuft eine Schuldnerberatung bei einer gemeinnützigen (kostenlosen) Schuldnerberatung so ab. 1. ein Erstbespräch, sodaß man darüber klar wird, was zu tun ist. 2. Wenn eine Schuldenregulierung bis hin zur Verbraucherinsolvenz nötig ist, dann ordnet der Schuldner zunächst die Papiere und bringt sie der Schuldnerberatung. 3. Diese schreibt alle Gläubiger an und bittet, zunächst nichts zu unternehmen, bis eine Regulierungsplan - bei Ihrem Einkommen ein sog. Nullplan an alle Gläuabiger geht. Dauert es lange, so kann es schon sein, dass der eine odere andere Gläubiger wieder mahnt. Dann sollten Sie dieses Schreiben Ihrer Schuldnerberatung geben, die dann wieder tätig wird. 4. Nachdem alle Gläubiger den Regulierungsplan erhalten haben, müssen Sie diesem zustimmen oder ihn ablehnen. Wenn er, wie bei Harzt IV-Schuldnern üblich, abgelehnt wird, kann erst dann die Verbraucherinsolvenz beim Insolvenzgericht (Amtsgericht) beantragt werden. Diesen Antrag füllt die Schuldnerberatung zusammen mit Ihnen aus und Sie müssen ihn bei Gericht dann abgeben oder hinschicken (1,45 Euro Porto) Dass eine Schuldnerberatung Geld verlangt, ist bei gewerblichen üblich -davon leben sie ja. Eine gemeinnützige Schuldnerberatung wird aber nie Geld verlangen, zB. Caritas, Innere Mission, oder kommunale Beratungsstellen.
Bei einer seriösen Schuldnerberatung, zB von Caritas, innere Mission oder der gemeindlichen bekommen Sie zunächst einenÜberblick über Ihre Einahmen und Ausgaben -es wird ein Haushaltsplan auafgestellt,- dannwerden die Schulden mit Ihrer Hilfe ermittelt und Ratschläge gegeben, ob man dieSchulden noch selbst packen kann oder ob ein Insolvenzverfahren sinnvoller ist.Ich selbst bin ehrenamtlicher Schuldnerberater bei der Caritas Dachau undkann Ihnen, wenn Sie nichtmehr mitden Verpflichtungen klar kommen, nur dringend raten, möglichst baldeine gemeinnützige Schuldnerberatung aufzusuchen. Bei den gewerblichen Schuldnerberatern müssen Sie zunächst einen Voschuss leisten (meist 500 Euro) , bevor überhaupt mit einer Schuldenregulierung angefangen wird. Nach meiner Erfahrung sind diejenigen, die wirklich aus den Schulden rauskommen wollen, dankbar für unsere Hilfe. Gehen Sie ruhig hin - und keine Scham davor, jeden kannmal sowas passieren.
Meiner ANsicht nach ist das Verwechseln von Euro und Franken kein Denkfehler, sondern ein "mechanisches Versehen", so ähnlich als wenn der Finanzbeamte eine Zeile verwechselt. So leid es mir tut, aus meiner 35 jährigen Erfahrung und Kenntnis der Abgabenordnung muß ich dem Finanzamt Recht geben. Wegen derZinsen würde ich beim Finanzamt eine Erlaßantrag aussachlichen Gründen stellen, notfalls zum Amtsleiter gehen, ich hätte damals, wenn einer mit diesem Problem gekommen wäre, einen Weg gefunden, um Ihnen die Zinsen zu ersparen.
Der neue Vorgang - Beendigung des Wohnrechts und anteiliger Erlös unterliegtdem deutschen Steuerrecht (wohnsitz in Deutschland). Allerdings beträgtderFreibetrag zwischen Eltern und Kindern 400.000 Euro, sodass es auf die Höhe der Zahlung ankommt, ob Steuer anfällt(Steuerklasse 1 beginnt bei7v.H)
nein, es besteht Formularpflicht. DasMindeste, was Sie tun müssen, ist, auf dem Mantelbogen 1.Seite unten Datum und Unterschrift anbringen. Dann können Sie Ihr Papier mit denZahlen beiliegen. Das würde ausreichen.
Sie können sicherlich fremde Leute um Geld bitten. Allerdings können diese dann den Geldbetrag nicht von der Steuer absetzen, da nur bestimmte gemeinnützige Organisationen bzw Parteien berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen. Zu beachten ist auch, dass jede "Spende" letztlich eine Schenkung ist, die der Schenker versteuern muß, wenn die Schenkung -unter Fremden - über 5000 Euro liegt.
Das Finanzamt hätte die Verböserung androhen müssen. Also: Einspruch gegen denneuen Bescheid einlegen mit Hinweis auf das Verböserungsverbot
Für 2008 ist keine Zusammenveranlagung nach dem Gesetz möglich, da Ihr getrennt gelebt hattet. 2009 ist Zusammenveranlagung möglich, da Ihr mindestens 1Tag zusammengelebt habt und verheiratet wart. Falsche Angaben sind zwar kaum von der Finanzverwaltung zu überprüfen, aber man muß sich darüber klar sein, das es Steuerhinterziehung ist, wenn durch die falschen Angaben eine geringere Steuer herauskommt.
Wenn Sie Eigentümer des Hauses sind und Ihre Mutter nur ein Wohnrecht wohl für die untere Etage hat, und Sie das Dachgeschoß ausbauen, können Sie die Kosten des Ausbaus anteilsmäßig - über die Absetzungfür Abnutzung - AfA- bei der Vermietung als Werbungskosten absetzen. Nicht abersofort, weil Sie ja neuen Wohnraum schaffen, sndern nur über die Afa. Aller dings gibt es in den Verwaltungsrichtlinien eine Bagatellgrenze, die kann Ihnen Ihr Finanzbeamter sagen, danach können Sie die Kossten voll bazw auf 5 Jahre abschreiben.
Es ist sehr vernünftig, dorthin zu gehen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Unsere liebste Aufgabe bei der Schuldnerberatung (Caritas Dachau) ist es, Klienten so zu beraten, dass sie keine Verbraucherinsolvenz benötigen. Das Personal ist fachlich gut geschult (Sozialpädagogen oder wie ich als Ehrenamtlicher (Betriebswirt und Steuerexperte) und wir geben Hilfestellung, um Schulden abzubauen (Schuldenbereinigungspläne), mit Gläubigern professionell zu verhandeln und sie zu vermeiden. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, was uns die Klienten sagen, also nur Mut, eswirdgut beraten und peinlich ist es nicht
Das hängtnatürlich von seinem Einkommenab. Wahrscheinlich wird die Krankenkasse eine monatliche Einnahme/Ausgaben-Übersicht verlangen, um die Angemessenheit zu prüfen. Am besten schickt Ihr Bekannter diese formlose Aufstellung mit dem Stundungsantrag gleich mit.
Die Verbraucherzentrale ist eine öffentliche Einrichtung und hat sicher qualifizierte Schuldnerberater. Allerdings ist dies nicht ihre Hauptaufgabe. Ich würde an Ihrer Stelle zur Caritas oder Diakonie gehen, dort gibt es Fachleute, die jeden Tag qualifizierte Schuldnerberatung durchführen. Aus eigener Ansicht - ich bin ehrenamtlicher Schuldnerberater bei der Caritas Dachau - kan ich sagen, dass laufend Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden und wir jeden Schuldner ausführlich beraten. Allerdings können wir neben der klassischen Schuldnerberatung nur das Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen, d.h. der Schuldner darf während des Insolvenzverfahrens nicht selbständig tätig sein.
Wenn Sie Schulden haben, sollten Sie nicht noch weitere Kosten machen. Gehen Sie zu einer gemeinnützigen Schuldnerberatung, z.B. Caritas, Diakonie o.ä, da bekommen Sie in ca 4-5 Wochen (je nach Gemeinde) einen Termin und sie werden dort kompetent beraten und durch die Insolvenz geführt. Ich bin selber ehrenamtlich in einer Schuldnerberatung (caritas Dachau) und zu uns kommen immer Leute, die erst bei einem privaten Schuldnerberater ihr Geld los geworden sind. Also Finger weg von solchen Schuldnerberatungen, sie kosten einfach zuviel
es gibt keine Mindestgrenze beim Insolvenzverfahren. Aber sinnvoll ist eine Insolvenz ja nur, wenn es einem nicht möglich ist, die Schulden peu a peu abzuzahlen. Insofern hängt die Antwort auf Ihre Frage davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist; wenn es Ihnen möglich ist, aus eigener Kraft die Schulden langsam zu begleichen, ist das fairer für alle Beteiligten als eine Insolvenz mit 6 Jahren Wohlverhaltensphase zu versuchen.
Frage 1 neine Frage 2: sehr unwahrscheinlich bei diesem Betrag
da gibt es viele,zB dieFeststellung,ob das Grundstück ein Einfamilien Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus ist, ob es landwirtschaftliche Grundstücke sind, im Bereich der Land- und Forstwirtschaft z.B das Milchlieferungsrecht, die Gruppenbewertung von Vieh etc. Sie sollten die Frage präzisieren
Die Vorsteuer aus diesem Kauf führte bei dem Geschäft Ihrer Mutte zu einem Guthaben, obwohl die Gegenstände nicht für das Unternehmen der Mutter gedacht war, also war die Umsatzsteuer-erklärung dieses Monats unrichtig. Ich fände es sinnvoll, wenn Sie alles steuerrechtlich änder, dh, die Umsatzsteuer bei der Mutter berichtigen,den Verkäufer bitten, die Rechnung umzuschreiben und selbst die Vorsteuer bei Ihrer Umsatzsteuer geltend machen. Dann wäre alles wieder umsatzsteuerlich korrekt. Alles andere -Schenkung, unentgeltliche Nutzung etc ist umsatzsteuerlich sehr problematisch
Wenn es eine abgeschlossene Wohnung ist, ist es sinnvoll, einen Mietvertrag mit den Eltern zu schließen, weil dann die Eltern zwar die Miete versteuern müssen, aber dafür auch die anteiligen Kosten als Ausgaben ansetzen können. Das führt dann meistens zu einem steuerlichen Verlust, was die gesamte Einkommensteuer der Eltern dann mindern kann.