Solange es ihr gefällt und du nicht volljährig bist darfst du es, klar.
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du darfst
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Mach es! Wenn viele Schüler ihre Nummer haben, wird es wohl kein Problem sein, dass du ihre auch bekommst. Schreib auf ein Blatt Papier eine kurze Nachricht wie z.B. "Wir können uns weiterhin über Whatsapp (o.ä.) kontaktieren" und dann schreibst du deine Nummer und deinen Namen darunter. Sie wird sich sicherlich freuen öfter etwas von dir zu hören!
Lg
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Ich wohne in Niedersachsen und gehe an eine IGS.
Bei uns kann man eine Mündliche Prüfung machen, wenn du deine schriftliche Prüfung versaut hast. Damit kannst du dann eben Punkte holen, die dann eben mit den Punkten aus der schriftlichen Prüfung zusammengerechnet werden.
Also: Bei uns kann man das, bei euch in Bayern könnte es sein.
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