Die Absicht dabei ist eigentlich logisch! Er will verhindern das Montags die Fahrzeuge stehen bleiben weil sich Urlauber am Sonntag Abend Krank melden könnten. Soweit so gut aber das kann ja auch am Dienstag abend passieren oder. Und da ist dann auch kein anderer Fahrer da!!!

Lg Berni

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Unfall im Januar - gegnerische Versicherung behält sich die Restzahlung bisher vor

Hallo zusammen,

es geht um folgenden Sachverhalt, ich hatte im Januar dieses Jahres einen unverschuldeten Verkehrsunfall, mir wurde die Vorfahrt genommen. Nun, da ich schon zum Zeitpunkt es Unfalles ein ungutes Gefühl hatte, habe ich die Polizei dazugerufen. Ich war auf einer vorfahrtsberechtigten Strasse unterwegs und mir wurde durch eine andere Verkehrsteilnehmerin, die von rechts kam, die Vorfahrt genommen. Trotz einer Vollbremsung konnte ich den Zusammenstoss nicht verhindern. Der Schaden an meinem Fahrzeug belief sich auf ca. 6.000€ und wurde schon im Januar in der Vertragswerkstatt repariert. Nun, die gegnerische Versicherung hat ersteinmal einen Teilbetrag an die Werkstatt überwiesen, welche jetzt seit Januar noch auf die Restforderung wartet. Der Verursacher bestreitet wohl stets die Schuld an dem Unfall, obwohl die Aktenlage soweit klar ist und dementsprechend wartet die gegnerische Versicherung mit der Begleichung der Restforderung bis die Staatsanwaltschaft die Akte schließt.

Nun erhielt ich soeben nochmals einen Anruf aus der Werkstatt, mit dem Hinweis, doch einen Anwalt diesbezüglich einzuschalten, damit das endlich zum Abschluss gebracht wird. (In einem vernünftigen, sachlichen Wortlaut.)

Da stellt sich mir nun die Frage, ob und wie weit ich da überhaupt in der Pflicht bin? Ich hatte vor Monaten, ebenfalls im Januar mit meiner Versicherung gesprochen, dort wurde mir mitgeteilt, auch wenn sich erst später eine Teilschuld herausstellen würde, würde meine Versicherung dieses selbstverständlich übernehmen. (Fahrzeug ist Vollkasko versichert.) Wie gesagt, es stellt sich mir die Frage, ob ich irgendwie dazu verpflichtet bin, einen Anwalt einzuschalten, damit die Werkstatt ihr Geld schneller bekommt.

Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich geschildert.

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Moin, Da die Versicherung einen Teilbetrag gezahlt hat, hat sie automatisch eine "Kostenübername" anerkannt und Sie sind aus der Pflicht. Werkstätten, so nett und zuvorkommend sie auch sind, wollen "natürlich berechtigter Weise" ihr Geld. Aber die wissen auch genau das das einige Zeit dauern kann und versuchen gern über den Halter des Fz. die Sache zu Beschleunigen, was in meinen Augen wieder nicht in Ordnung ist! LG Berni

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Moin, Ja da mußt du aufpassen, Fz.Einbauten sind unterschiedlich (leider) Du must schauen wie die Pole farblich gekennzeichnet sind!!!! LG Berni

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Moin, Was hast Du denn eigentlich für ein Auto, da giebt es große Unterschiede. LG Berni

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Moin Nana, klingt nach treiberproblemen. zieh Dir mal den neusten Treiber aus dem Internet und ich verspreche Dir es funktioniert wieder. LG Berni

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Moin, wenn das mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht erreicht ist haben Sie ein Recht auf Umtausch. Da dies erst morgen der Fall ist, gehen Sie am besten gleich morgen Früh zu diesem Laden und lassen es Umtauschen. Abwimmeln wie "ja es war verbilligt" zählt da nicht. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist Entscheident.LG Berni

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Moin, ich mache Dir da wenig Hoffnug, im Zeitalter von 400€ Jobs wirst Du wohl kaum eine Chance haben 1000€ im Monat zu bekommen. LG Berni

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Moin, so nun mal zu Deiner Frage. Du kannst als 14 Jähriger natürlich noch nicht selbst fahren ( es sei denn dein Praktikumsbetrieb nimmt das auf einem abgeschlossenen Firmengelände auf seine Kappe. Ansonsten kannst Du natürlich die anderen dinge eines Truckers selbst machen. Beispiele: Ladungssicherung, Abfahrkontrolle, Umgang mit Kunden, Beladen und Entladen ( sofern Dir das Dein Betrieb erlaubt), Zollformalitäten usw. usw. Ich hoffe ich konnte Dir helfen LG Berni

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Moin, das ist so nicht richtig!!!! Er hat 2 Jahre Zeit um dies nachzuholen. Er darf aber in dieser Zeit keine Fz. der Klassen C/CE fahren. LG Berni

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Moin, Grundsätzlich Nein. Wenn Der Zustand Deiner Wohnung nicht abgenutzt erscheint brauchst Du nicht renovieren. Grundsatzurteil. Eine Tapeten oder Farbwahl darf durch den Vermieter nicht vorgegeben werden!!! LG Berni

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Moin,

 

bei 8j fährst Du 225/45R17 und bei 9,5j fährst Du 225/35R 17.

Zugelassen Für Mercedes C-Klasse. gegebenenfalls Bürteln durch die tieferlegung

 

LG Berni

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Moin,

Reifen können bis ca 35 Grad Warm werden und die Felgen bis ca. 20 Grad.

Alles was höher liegt, liegt am falschen Luftdruck.

LG Berni

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Moin, Ich weiß nicht warum ihr darüber diskutiert ob die ausstattung der Fz. beschädigt wird durch Pülver, Schaum ect.. Wenn die Karre Brennt ist es eh zu Spät und dann spielt es keine Rolle ob Ihr Pulver, Schaum oder co2 benutzt. Sorry

Aber ich würde wenn Überhaupt einen 2 Kg ABC Löscher benutzen

LG Berni

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Moin,

das allereinfachst ist, wenn Du zur Polizei gehst und Dir eine Bestätigung des Unfalls holst. den legst Du beim Straßenverkehrsamt vor. Hatte ich auch schon und im Übrigen war das der einzige Weg um den Wagen abzumelden!

Versicherung brauchst Du nicht kündigen da das Automatisch durch die Zulassungsstelle geschied.

 

LG Berni

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Moin,

das ist nicht so einfach zu beantworten, da Du nicht angegeben hast wann Du den Führerschein gemacht hast!

 

zur eigentlichen Frage kann ich Dir aber folgendes sagen.

Bei Deinem Führerschein gilt der Bestandsschutz. Das heißt: Du darfst mit der Klasse 3 die jetzt die Klassen B, BE, C1 und C1E beinhalten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nich mehr als 7,5 to mit Anhänger fahren. Wobei der Anhänger (bei Durchgehender Bremsanlage( Druckluftbremsanlage)) das 1,5 fache des Zugfahrzeuges wiegen darf. Heist also LKW und Anhänger mit bis zu 18,75 to.

LG Berni

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Moin,

also Steuern Zahlst Du nicht,  aber der rest wie Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung usw. wird auch beim Lehrlingsgeld berechnet. Wieviel das genau ist kann Dir keiner sagen da kommen zB. Prozentuale summen zur Geltung wie Krankenversicherung usw.

LG Berni

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Moin,

Ein DLE kann man nicht falsch anschließen.  Vieleicht ist das Ding ja zugekalkt. Hast Du das wasser angedreht??? Läuft es wenn Du es andrehst???

Eine andere Möglichkeit wäre noch das die Wasseranschlüsse verwechselt wurden. Dann läuft auch kein wasser!

LG Berni

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Moin euch allen,

mal Klartext, man braucht außerhalb des öffentlichen Strassenverkehrs keinen Führerschein. Das bedeutet aber das das Gelände durch niemanden betreten werden darf und vor allem kann. Ausgenommen sind Personen denen das Erlaubt wird. Sicherlich wird dann keine Versicherung mehr bezahlen aber das ist sache deines Chefs wenn er dir das Angewiesen hat. Wichtig: kein öffentlicher Straßenverkehr - für niemanden befahr- oder begehbar.

LG Berni

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Moin,

ganz einfach. geh zu einem anderen Anwalt, den du am besten über die Anwaltskammer empfelen läst. denn wenn sich das so verhält wie du das schilderst ist das alles nichtig.

wie du schon gesagt hast, ein anwalt kann nur mit deiner vollmacht handeln ohne ist es nicht möglich

 

LG Berni

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