Stelle einen Antrag auf Grundsicherung bei deiner Stadt. Die helfen dir dort weiter.
Wenn du arbeiten möchtest und du auch eine Arbeit findest kannst du arbeiten gehen. Allerdings solltest du dem Amtsarzt der Agentur für Arbeit nicht soviel glauben. das sind keine Fachärzte. Stelle einen Antrag auf Schwerbehinderung. Schaue ob ein Amt dafür einsteht dich an deinen Arbeitsplatz fahren zu lassen. Dafür bräuchtest du aber einen Schwerbehindertenausweis. Versuche es so einmal. Wenn es gar nicht geht stelle erneut einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Sollten sie ablehnen lege Widerspruch ein. Der VDK hilft dir dabei. Da musst du Mitglied werden sie helfen dir auch beim Antrag auf Schwerbehinderung.
Da musst du tatsächlich bei der Bundesbahn selbst an einen Schalter gehen. Wie du weißt ist dein Kind 50 Km um dein Heimatort frei beim Fahren. Ihr dürft nur die Bummelzüge nehmen. Über die 50 km müsst ihr draufzahlen und solltet ihr den ICE nehmen müsst ihr den auch bezahlen. Habe selbst GdB 100 und die Merkzeichen aG, G, H, B. Außerdem kann dir hier niemand sagen wieviel das für dein Kind kostet.
Du darfst max. 400 Euro im Monat dazu verdienen bei voller Erwerbsminderung. Ob das auch an die tägliche Stunden gebunden ist weiß ich nicht dazu müsstest du dich bei deinem Rententräger erkundigen.
Es kommt darauf an ob du Teilerwerbsminderungsrente bekommst, das bedeutet du dürftest noch bis zu 5 Stunden am Tag arbeiten und bis zu einem bestimmten Betrag hinzuverdienen. Dann würdest du ein Teil des Arbeitslosengeldes noch bekommen und zwar anteilig an der Teilerwerbsminderungsrente. Oder du bekommst Vollerwerbsminderungsrente, dann darfst du im Monat bis zu 400 Euro hinzuverdienen. Du bekommst die Erwerbsminderungsrente normal aber nur auf Zeit. Du musst danach entweder rechtzeitig vor ablauf der Frist mindestens jedoch 6 Monate vorher einen neuen Antrag auf Rente stellen. Ob du einfach den Rentenantrag nicht verlängern darfst, musst du mit der Agentur für Arbeit und mit der Krankenkasse absprechen.
Mit dem Merkzeichen G darfst du nicht auf dem Rollstuhlparkplatz stehen du bekommst einen Strafzettel und kannst abgeschleppt werden. du brauchst mindestens Merkzeichen aG und einen blauen Parkausweis mit einem Rollsuhlzeichen darauf.
Um das Merkzeichen H für hilflos zu bekommen musst du mindestens die Pflegestufe 2 haben, dann kann vielleicht das Merkzeichen anerkannt werden.
Ich selbst habe Neuromyelits optica, das ist eine Sonderform der Multiplen Sklerose. Ich bin auf den Rollstuhl angewiesen und brauche ständig Hilfe bei allen Verichtungen und bei den Toilettengängen. Erst hatte ich die Pflegestufe 1, dann kamen immer mehr Schübe und daraus resultierenden Lähmungen, so dass ich die Pflegestufe 2 beantragen musste.
Wenn du nur zeitweise nicht laufen kannst, hast du keine Möglichkeit auf Merkzeichen H.
Aber das Merkzeichen H ist meiner Meinung nicht so wichtig wie das Merkzeichen aG und B. Wenn du weniger als 30 m laufen kannst am Stück und für längerer Zeit, hast du ein Anrecht auf das Merkzeichen aG, dann müsstest du auch gleichzeitig das Merkzeichen B beantragen, da du ständig auf Hilfe angewiesen bist.
So vielleicht konnte ich dir ein wenig helfen.
Gruß Manu