Da ihr zwei Privatleute seid und ein Tauschgeschäft eingegangen seid dürfte es kein Rückgaberecht geben d.h. ihr habt warscheinlich auch nicht den Zustand der beiden Handys auf irgendeine Weise festgehalten (Kaufvertrag, Videos etc.). Würde da nichts machen und es darauf ankommen lassen wenn er sich beschwert/Anzeige stellt. Ihr seid beide das Risiko eingegangen mit dem Tausch.
Würde dir da Recht geben mit den Vermutungen (verbastelt, schlecht behandelt) und würde ihn darauf hinweisen, dass er selbst Schuld ist - er hätte es Vorort testen können usw.
Hoffe ich konnte helfen