PS: Ergänzend hierzu auch hilfreich...
http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/16.html
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Gebe dir keine Garantie, aber soweit ich weiß sind Seiten jedweder Art Impressumpflichtig sobald diese redaktionelle Inhalte enthalten.
Hallo,
wie mein Vorredner kann dies natürlich sehr vielfältig sein und lässt sich nicht pauschalisiert beantworten. Darum gebe ich meinem Vorredner/in vollkommen recht!
Ich möchte jedoch noch etwas mehr Informationen hierzu liefern, soweit mein Wissen und Erfahrung reicht.
Bei einem Grundstück, Land, etc. sind die Schuldbeträge schnell im Grundbucheintrag zu ermitteln und klar ersichtlich. Vielleicht ist dies auch bei anderen Dingen so, weiß ich aktuell nicht!
Dennoch kann es jedoch sein, dass ein Gläubiger Ansprüche stellt oder hat gegen einen anderen, ohne das diese aktuell erkentlich sind. Je nach Art, Umfang, Sache des Vertrages möchte ich es somit nicht ausschließen das es noch weitere Ansprüche gegenüber Dritte gibt. Bei Erben kann dies z. B. schnell nach hinten losgehen, sobald Dritte mit Zahlungsansprüchen erfahren, das es einen Erben gibt und dieser übernimmt dann im gewissen Rahmen unter gewissen Bedingungen die Schulden.
Im Zweifelsfall würde ich einfach den Notar fragen, oder gar einen Anwalt und diesen unabhängig den Vertrag vorab prüfen lassen.
Wie du vielleicht siehst lässt sich die Frage daher nicht pauschal beantworten, ohne weitreichende Informationen. Auch meine Antwort ist daher sehr wage und nicht unbedingt korrekt.
Hoffe dir diese Antwort hilft etwas weiter!
Hallo,
falls du den Einkommensteuersatz meinst... sollte es dann die selbe Lohnsteuerklasse sein die du jetzt auch hast.
Vor Beginn einer selbstständigen Tätigkeit kann ich nur empfehlen Steuerberater, Finanzamt, IHK, Anwalt, etc. aufzusuchen. Die können dir ohne Probleme diese Fragen beantworten. In der Regel machen Steuerberater und Anwälte dies bei einem ersten kennenlern Gespräch auch kostenlos.
Hallo,
vorab... auch wenn diese Frage schon älter ist, vielleicht nützt Sie ja doch noch oder auch anderen auf der Suche :-)
dem vorgänglichen Rat möchte ich mich vorab anschließen. Lass dich vorab dringend beraten bei IHK, Gründerseminaren, Finanzamt, Steuerberater, Anwalt, Arbeitsamt, etc.
Ich versuche mich mal sehr kurz zu halten, da wie schon von den vorhergehenden Antworten erwähnt, es sehr vielseitige Themen zu berücksichtigen gibt.
Erst einmal zu deinen Fragen:
Das hängt davon ab, wie du dein Gewerbe anmeldest. Sprich verzichtest du auf § 19 UStG bist du von dem "durchreichenden" Posten der Umsatsteuer (auch Mehrwertsteuer umgangsprachlich) befreit und musst dieses auf deinen Belegen (Rechnungen, Quittungen,... ) vermerken. Dies hat gravierende Vor- und Nachteile. Diese Regelung greift kurz gesagt bis dein Jahresumsatz 17.500 € überstiegen hat.
Bedenke hier auch die Unterscheidung zwischen Umsatz, Kosten und Gewinn!
Du musst eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (Anlage N, falls ich mich nicht irre) zu deiner jährlichen Steuererklärung beifügen. Umsatzsteuererklärung ist etwas anderes. Zudem bist du zur Buchführung verpflichtet. EüR (siehe Absatz Anfang) reicht, aber ist schlussendlich auch eine normale Buchführung wenn man es ordentlich machen will um Ärger mit Steuerprüfern zu vermeiden. Zudem bist du zur Kassenbuchführung verpflichtet, abhängig davon wie du deine Buchführung führst.
Das wüsste ich nicht... für § 19 UStG sind die 17.500 Jahresumsatz entscheidend. Andere Regeln könnten aufgrund deiner beruflichen Situation herführen (z.B. Arbeitsamt, etc.). Näheres erfährst du vom Arbeitsamt, IHK etc.
Letztendlich unterscheidet das Finanzamt und der Gesetzgeber nicht zwischen Haupt- und Nebengewerbe... Selbstständig ist selbstständig! Es gibt jedoch Regelungen abhängig der Krankenkasse die entsprechende Forderungen stellen, damit du dich nicht Privat- oder freiwillig gesetzlich Krankenversichern brauchst.
Allgemein
Nun möchte ich dir noch ein paar ganz grobe allgemeine Tipps geben:
Das sind jetzt nur ganz grobe und nur ganz wenige Punkte die berücksichtigt werden sollten bei jeglicher Art von Gewerbeanmeldung. Dies kann man noch schier unendlich ausbauen.
Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur empfehlen, das Seminar noch einmal aufzufrischen und auch andere Informationsstellen zu beanspruchen.
Ich hoffe dies hilft dir nun etwas weiter und freue mich über Feedback!
Also generell ist abhängig von deinem aktuellen Berufsstand natürlich der Gründerzuschuss. Hierzu berät dich die Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist hierzu ein Businessplan. Für das Arbeitsamt ist dieser jedoch recht simpel.
Soweit ich weiß war es das auch schon was es "gratis" gibt. Alle anderen Fördermittel betreffen häufig Kredite bzw. Darlehen. Abhängig von dem was du vor hast kannst du z.B. ein KfW-Darlehen mit sehr guten Konditionen beantragen, um in Werkzeug, Maschinen, Gebäude, etc. investieren zu können. Hierzu benötigst du jedoch einen solideren Businessplan mit Cash-Flow, Liquiditätsplan, Finanzierungsplan und noch einiges mehr. Hierzu beraten dich auch Banken sehr gut. Es empfiehlt sich mehrere Banken aufzusuchen (auch die selbe Bank nur in einer anderen Stadt bzw. Ort), da jeder etwas anderes sagt.
Weitere Unterstützung erhältst du eher in beratenden Tätigkeiten wie z.B. Seminare / Schulungen von der IHK und anderen Dienstleistern. Diese geben dir Tipps und beraten dich, was du alles bei einer Selbstständigkeit zu beachten hast für deine Unternehmung.
Je nach Region bzw. Bundesland erhält man noch weitere Unterstützung für zum Beispiel Weiterbildungen durch EU-Fördergelder, Coachings oder anderes. Hierzu ist die IHK bzw. Handwerkskammer auch ein guter Anlaufspunkt ggf. sogar die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Zu empfehlen ist es auch zum Finanzamt, Steuerberater, Anwalt, IHK bzw. Handwerkskammer etc. zu gehen. Für ein Erstgespräch sind diese meist kostenlos und äußerst hilfreich.
Mehr fällt mir nicht spontan ein... hoffe das hilft dir etwas weiter :-) Freue mich über Feedback!
Hallo Sui~,
generell hast du ja vor eine Ausbildung zu machen um den Beruf zu erlernen. Von daher sehe ich es nicht als erforderlich bereits Fachwissen zu haben. Wichtig ist dass dich der Beruf wirklich interessiert und du dies durch dein Praktikum und persönliche Gespräche auch zeigst gegenüber deinem möglichen Ausbildungsbetrieb.
Zeigen kannst du dies in dem du wirklich interessiert bist und somit auch mit machst. Viele Fragen stellst um bereits im Praktikum dir schon Wissen anzueignen und dir natürlich selber ein Urteil darüber bildest ob dieser Beruf das richtige für dich ist. Deine Gedanken, Wünsche und Entscheidungen solltest du dann auch offen kommunizieren.
Dies zeigt dir und dem Betrieb ob der Beruf und der Betrieb das richtige für dich ist und ermöglicht beiderseits einen guten Einblick über die gemeinsamen Wege und Möglichkeiten.
Hoffe ich konnte dir damit etwas weiterhelfen!
Auf jedenfall musst du dem zweiten Arbeitgeber mitteilen, dass du bereits einen 450 EUR Job hast.
Ich meine dass das zweite oder sogar beide dann nicht mehr als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis gilt und somit steuerlich voll gelten. Dadurch kommen durch den Arbeitgeber nicht nur mehr Kosten hinzu sondern auch dir wird mehr abgezogen, sprich Lohnsteuer etc.
Gute Infos findest du auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung
Hallo, generell kann dir ein Anwalt besser helfen, da er diesen Vertrag entsprechend prüfen kann.
Ich könnte mir aber vorstellen das man nach § 626 BGB kündigen könnte. Sprich Kündigung aus wichtigem Grund. Hieraus kann jedoch der Auftragsnehmer Schadenersatz verlangen. Wenn noch keinerlei Leistung erbracht wurde spricht man meist von 5 % der Auftragssumme als realistisch.
Änderungen und Abweichungen natürlich möglich...
Hallo, vorab... eine klare Antwort erhältst du definitiv nur vom Anwalt der weitaus mehr Ahnung hat und auch ggf. den Mietvertrag und die Zusatzvereinbarung prüfen kann. Von daher gibt es von meiner Seite aus keine verbindliche Antwort.
Generell klingt es aber nach einer ungültigen Vereinbarung bzw. zumindest in teilen. Je nachdem wie genau es formuliert wurde. Man ließt es zum Beispiel häufig in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen, dass die AGB weiterhin gültig sind auch wenn Teile ungültig sind. Aufgrund dessen kann die ganze Zusatzvereinbarung ungültig sein oder nur ein Teil. Du kannst die Vereinbarung indirekt aber widerrum (zum Teil) auch akzeptiert haben, wenn du die Mieterhöhung regelmäßig gezahlt hast (stille Vereinbarung).
Ich würde von daher versuchen zu kündigen und schauen was passiert. Wenn es Probleme gibt, ab zum Anwalt!
Vorab... ich bin kein Anwalt und kann dir keinen verbindlichen Rat geben. Genauere und treffendere Aussagen bekommst du definitiv beim Anwalt!
Wenn so etwas noch einmal vor kommt, solltest du am besten auf einen Anwaltsschreiben auch reagieren und zumindest bescheid sagen dass NIE etwas bestellt wurde.
Zum jetzigen Stand würde es denke ich Sinn machen um Klärung zu bitten, da du laut deiner Aussage nichts bestellt hast und den Artikel zurück gesendet hast. Falls dem Verkäufer / Anwalt das wenig interessiert, erwarte von denen einen klaren Nachweis das du es tatsächlich bestellt hast und nicht jemand anderes in deinem Namen! Das Nachzuweisen dürfte in der Regel schwer fallen. Selbst wenn es so wäre würde vermutlich das Widerrufssrecht greifen aus Fernabsatzgeschäften.
Zudem ist die Frage was exakt auf der Rechnung als Zahlfrist stand. 14 Tage ist nicht immer aussage- bzw. rechtskräftig. In der Regel hat man 30 Tage Zeit es sei denn es wurde definitiv ein Zahltag mit Datum genannt.
Wenn eine freundliche Nachfrage geholfen hat, schicke denen das nochmals schriftlich (auch was aus eurem Gespräch raus kam, am besten vorab per Mail) und erwarte von denen auch eine umgehende schriftliche Bestätigung.
Sollte das immer noch nicht klappen nach freundlicher Nachfrage, solltest du dringend einen Anwalt aufsuchen! Dieser kann dich ggf. auch in Sachen Prozesskostenhilfe beraten, sofern nötig.
Vielleicht hilft dir das etwas weiter.
Ich mag auch noch mal eine Antwort abgeben, obwohl meine Vorgänger auch schon recht hilfreich waren.
Erst einmal etwas allgemeines. Kleinunternehmer neben der Arbeit oder Hauptberuflich spielt keine Rolle... Gewerbetreibender ist Gewerbetreibender, da macht das Finanzamt und der Gesetzgeber keinerlei unterschied. Das heißt du hast alle Rechte und Pflichten eines Unternehmers (Selbstständigen)... ganz grob gesagt!
Die Kleinunternehmer Regelung erspart dir nur etwas Arbeit, im weitesten Sinne! Nämlich die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung!
In der Umgangssprache spricht man generell von Mehrwertsteuer. Aber eigentlich gibt es zwei Seiten der Medaille... Vorsteuer und Umsatzsteuer!
Vorsteuer: Rechnungen die du z.B. von Lieferanten erhältst stellen dir 19% Mwst. auf Ihren Netto Rechnungsbetrag oben drauf, welche von deinem Lieferanten für dich an das Finanzamt abgeführt wird.
Umsatzsteuer: Auf deine Rechnungs-Netto-Summe kommen 19% Mwst. drauf und du führst diese an das Finanzamt ab.
Vorsteuer VS Umsatzsteuer: Damit du nicht doppelt belastet wirst bzw. zuviel von der einbehaltenen Umsatsteuer (auf deinen Rechnungen) an das Finanzamt abführst, wird die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgezogen und der Überschuss bzw. Fehlbetrag an das Finanzamt bezahlt bzw. von diesem erstattet.
Kleinunternehmerregelung: Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass du faul sein darfst und gar nicht erst Umsatzsteuer von deinen Kunden verlangen und an das Finanzamt abführen brauchst. Das hat natürlich den Vorteil dass du als neuer Unternehmer auf dem Markt erstmal kleinere Preise hast als andere um damit erstmal Platz auf dem großen Markt zwischen den großen Unternehmern zu finden und dich entwickeln kannst.
Nachteil hierbei ist aber, dass du auch keinerlei Vorsteuer abziehen darfst. Das heißt alles was du einkaufst ist 19% teurer (ganz ganz grob ausgedrückt)... Das macht die Sache nicht spaßig wenn du viele Maschinen / Werkzeuge etc. benötigst um mit deinem Gewerbe überhaupt loslegen zu können.
So und nun zu deiner eigentlichen Frage: Üblicherweise sind Vermietungen von der Mwst. befreit. Aber bei Gewerbevermietung gilt es für die Mehrzahl nicht. Das heißt wenn dein Vermieter diese verlangt hast du Pech! Entweder zu akzeptierst das oder du verzichtest auf die Kleinunternehmerregelung und kannst diese (Vorsteuer) mit der Umsatzsteuer (Mwst.) verrechnen.
Generell kann ich wirklich nur empfehlen wie meine Vorgänger... mach einen IHK Gründerkurs. Auch wenn es nur Liebhaberei sein mag neben dem Hauptberuf, es hilft ungemein und ist wirklich dringend jedem zu empfehlen, da es doch viele Tücken gibt!!!
Kannst du bitte die Bevorzugung die du siehst noch näher erläutern?
Generell würde ich natürlich sagen dass bei dem externen Rechnungswesen der Gesetzgeber ja auch als Stakeholder anzusehen ist. Zudem ist dieser und auch andere Stakeholder sehr interessiert die Wirtschaft zu fördern und zu unterstützen, um möglichst für sich selbst natürlich hohe Einnahmen durch Steuern etc. zu erhalten.
Es kommt einfach auf den Blickwinkel an, welche Stakeholder betroffen sind und was diese für Erwartungen an das unternehmen und dem damit verbundenen externen Rechnungswesen haben. Für dich selbst würde es vielleicht helfen einen Stakeholder heraus zu picken und dessen Erwartungen aufzuschreiben. Vielleicht kommst du dann einer noch besseren Antwort auf deiner Frage näher.
Ich hoffe ich konnte dir zumindest ein klein wenig weiterhelfen.