Hier Das sChreiben Vom Tüv an Mich
Auch wegen hänger Selber bau und anhängerkupplung ist ganz unten
Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Eigentlich sprengt diese Frage den Rahmens unseres Forums, daher
entschuldigen Sie bitte die etwas unsortierte und teilweise knappe Form,
doch für diese Thema gibt es keine Anleitung oder ähnliches und wir
mussten die wichtigsten Bestimmungen aus den Vorschriften heraussuchen.
Für diese Anhänger gilt folgender Grundsatz:
Mofa- Anhänger sind nicht zulassungspflichtig und benötigen auch keine
Betriebserlaubnis. Daher unterliegen Sie weder der Steuer- noch der
Versicherungspflicht. Dadurch benötigen Sie auch kein Kennzeichen und
auch keine Hauptuntersuchung.
Dieses bedeutet für Sie, dass Sie größte Sorgfalt beim Bau des Anhängers
walten lassen müssen.
Der Anhänger muss dabei im Wesentlichen den §§ 30 bis 60 der Straßen-
verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) (finden Sie z.B. unter
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php ) und den allgemein
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Allgemein gilt:
Fz müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher
Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet,
behindert oder belästigt.
Am Umriss der Fz dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr
mehr als unvermeidbar gefährden
Die Abmaße des Anhängers dürfen folgende Grenzen nicht überschreiten:
Breite =<1000 mm
Länge =<2000 mm, (zum Transport v. Sportgeräten: =<4000 mm)
Höhe =< 1400 mm
Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen (Belastung,
und Geschwindigkeit) entsprechen.
Der Anhänger muss mit folgenden lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet
sein:
Begrenzungsleuchten sind bei Krafträdern nicht vorgeschrieben, deshalb
nur erforderlich, wenn die seitliche Begrenzung des Anh. > 400 mm über
die Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers des ziehenden Fz hinausragt,
dann mindestens 1 Leuchte mit weißem Licht erforderlich. Sie braucht
nicht nach § 22 a StVZO bauartgenehmigt zu sein.
Nicht vorgeschrieben, jedoch zulässig und bei einer Breite des Anhängers
von => 800 mm empfehlenswert, dass 2 weiße "nicht dreieckige" Rückstrahler
an der Vorderseite des Anh. angebracht werden.
mindestens je 1 gelber Rückstrahler an der Längsseite, Höhe =< 600 mm und
so tief wie möglich,
1 Schlussleuchte niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche => 250 mm über
Fahrbahn.
Die Schlussleuchte am ziehenden Fz muss nicht mitleuchten können, jedoch
darf der Scheinwerfer des ziehenden Fz nur zusammen mit der Schluss-
leuchte des Anh. einschaltbar sein.
2 rote Rückstrahler in gleicher Höhe (Form nicht vorgeschrieben).
Äußerster Punkt der leuchtenden Fläche =< 400 mm von breitester
Stelle des Anh. Höhe (höchster Punkt) =< 900 mm über Fahrbahn.
Bremsleuchte, Nebelschussleuchte, Fabrikschilder und Fahrzeugidenti-
fizierungsnummer sind nicht erforderlich
Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht zulässig.
Zur Anhängelast:
Gebremst:
Anh.last =< zGG des Kfz, =< Angabe des Herstellers des Kfz, =<amtl. für
zulässig erklärter Wert.
Für 2- u. 3-rädrige Kfz, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk. kommen, gilt:
Anh.-last =< 50 % der Leermasse des Kfz
Ungebremste 1-achsige Anh.:
Anh.-last =< der Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewicht des Kfz
demzufolge sollte das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über
diesen Anhängelast- Werten liegen. Dieses wären z.B. für einen unge-
bremsten Anhänger bei einem Mofa von 85kg Leergewicht zzgl. 75kg
noch 80kg Anhängelast und demnach dürfte dann auch der Anhänger voll
beladen nicht mehr wiegen.
Eine Anhängekupplung muss so ausgebildet und befestigt sein, dass die
nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit gewährleistet ist (ggf.
Fachhandel).
Für 2- u. 3-rädrige Kfz als Zugfahrzeug, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk.
gekommen sind, gilt:
Einrichtungen zur Verbindung von Fz und ihre Anbringung an den Kfz
müssen 97/24/EG Kap. 10 entsprechen (ebenfalls im Fachhandel erhältlich)
Voraussetzung für das Ziehen von gebremsten Anhängern durch Mofas ist
natürlich die Anhängelast. Bei einem gebremsten Anhänger können Sie sich
diese sicherlich vom Hersteller des Mofas bestätigen lassen.
Evtl. kann dieser auch Hinweise zur notwendigen Zugvorrichtung bzw.
zur Anhängekupplung oder der Zugkrafteinleitung in den Rahmen machen.
Anhängelasten und die Kupplung sind ggf. prüfen zu lassen.
Diese Abnahme kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.