Ganz Einfache Sache Nimm dir nen Kanister geh Zur tanke Und hol mal 5 Liter Benzin

dann machst du deine Verkleidung ab bzw helmfach so das du an den (Vergaser) Kommst

von deinem Tank kommt Ein SChlauch zum Vergasser und einer An den (Aunsaugstutzen)... Machst du beide ab wenn du an dem einen Ziehst kommt aus dem anderen Benzin... Alles muss raus oder du basut dien tank aus und kippst es in ein anderen kanister.

Unten musst du den Vergasser aufschrauben (schwimmerkammer) Da kommt dir auch erstmal ne menge zeug entgenen so dann Wieder Zusammen Schrauben (aufpassen das kein Dreck Reinkommt)

Wenn du den tank leer gemacht hast Die Schläuche wieder drann Die 5 Liter Benzin Rein Und !!!!KICKEN!!!! Kann Bisschen Lange Dauern Wenn nicht mach dein auspuff ab damit der motor Ales Raus Drücken kan was im Motorblock ist

MitFreundlichen Grüßen

(Sry Wegen der Grammatik und den Rechtschreib Fehlern)

Achtung das auf dem Bild ist nur ein Beispiel Ist Von Jeder Marke zu Jedem Roller Typ Anders

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ist mir auch oft passiert musst mal dein gasschieber Rasunehmen da bildet sich Kondenswasser und Friert ein Weil das Gas Was im Vergaser entsteht Eiskalt ist ist, dann da oben auch so eine Art eis Er gibt folgen-> Vollgas Der Gaszug klemmt und solche sachen Und wenn du ein Sportluft filter hast kann wirklich sein das er wasser gezogen hatt ist auch bei mir vorgekommen da hilft nur paar stunden stehen lassen oder mit dem Fön mal alles fönen Das mit den Ventielen kann ich leider nicht bestätigen Wenn das so Währe würd der Komplett ovn anfang an net mehr Funktionieren Würde Plötzlich ausgehen Aus dem Luft Filter Würden Abgase Rauskommen oder es würde Am Auspuf Nach Benzin Stinken und den Geruch von Benzin Riecht man auch Währen der Fahrt Also nichts was einem nicht auffallen Würde

Mit Freundlichen GRüßen

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Hey

einen Roller Zu entdrosseln kostet eigendlich garnichts solange dein händler dich nicht auf den arm genommen hatt. also di eteile die er ausgebaut hatt auch dir gegeben hatt So kleinigkeiten wie Gasschieben oder distanz ring kann man ohne geld rausnehmen aber wenn dein roller elektrisch gedrosselt ist brauchst du eine Neue CDI Die dein roller von 25 auf 50 bzw offen beschleunigen lässt und das kann bis auf 200Euro rauf gehen musst mal das in den papieren posten was da genau steht wie er gedroßelt ist

Mit Freundlichen Grüßen

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Mit Glück bekommst du nur nen mangelbrief indem steht deine Bremse ist kaput und soll bis zum TT.MM.JJ REpariert/Behoben Vorgezeit werden wenn dein roller überhaupt angemeldet ist und alles rechtmäsig noch original ist ansonnsten Siehste was auf dich zukommt En Paar Anzeigen dies und das und ne mänge ärger

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Mit Glück 10 Arbeitsstunden und eintag ins Jugendregister Ansonnsten eintrag ins PolizeiRegister. Und dann kann es Noch shclimmer werden dann reichen 10 arbeitstunden aufkeinen fall Ich würde Dir raten im falle Mach es bei den Johanitern in der Werkstatt da ist es Am Bestern Schön Chillig Paar Autos Sauber machen und 80 Prozent der Zeit sitzt man nur rumm weil es bei dähne nie was zu tuhn gibt

Mit Freundlichen Grüßen

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Kommt Ganz auf den Roller An man kann es so nicht sagen Bei manchen zieht er nur 5 km/h Mehr bei den anderen macht es 30 Km/h aus. Und mit 25er Cdi ist es nicht gut wenn dann muss die Cdi auch Gewächselt werden Eventuell hast du dannach kein anzug mehr oder Kann auch sein das er hinterherr Langsammer Wird hab ich auch schon erlebt

Mit Freundlihen Grüßen

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Hier Das sChreiben Vom Tüv an Mich

Auch wegen hänger Selber bau und anhängerkupplung ist ganz unten

Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Eigentlich sprengt diese Frage den Rahmens unseres Forums, daher entschuldigen Sie bitte die etwas unsortierte und teilweise knappe Form, doch für diese Thema gibt es keine Anleitung oder ähnliches und wir mussten die wichtigsten Bestimmungen aus den Vorschriften heraussuchen.

Für diese Anhänger gilt folgender Grundsatz:

Mofa- Anhänger sind nicht zulassungspflichtig und benötigen auch keine Betriebserlaubnis. Daher unterliegen Sie weder der Steuer- noch der Versicherungspflicht. Dadurch benötigen Sie auch kein Kennzeichen und auch keine Hauptuntersuchung.

Dieses bedeutet für Sie, dass Sie größte Sorgfalt beim Bau des Anhängers walten lassen müssen.

Der Anhänger muss dabei im Wesentlichen den §§ 30 bis 60 der Straßen- verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) (finden Sie z.B. unter http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php ) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Allgemein gilt: Fz müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Am Umriss der Fz dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden

Die Abmaße des Anhängers dürfen folgende Grenzen nicht überschreiten:

Breite =<1000 mm Länge =<2000 mm, (zum Transport v. Sportgeräten: =<4000 mm) Höhe =< 1400 mm

Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen (Belastung, und Geschwindigkeit) entsprechen.

Der Anhänger muss mit folgenden lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein:

Begrenzungsleuchten sind bei Krafträdern nicht vorgeschrieben, deshalb nur erforderlich, wenn die seitliche Begrenzung des Anh. > 400 mm über die Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers des ziehenden Fz hinausragt, dann mindestens 1 Leuchte mit weißem Licht erforderlich. Sie braucht nicht nach § 22 a StVZO bauartgenehmigt zu sein.

Nicht vorgeschrieben, jedoch zulässig und bei einer Breite des Anhängers von => 800 mm empfehlenswert, dass 2 weiße "nicht dreieckige" Rückstrahler an der Vorderseite des Anh. angebracht werden.

mindestens je 1 gelber Rückstrahler an der Längsseite, Höhe =< 600 mm und so tief wie möglich,

1 Schlussleuchte niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche => 250 mm über Fahrbahn. Die Schlussleuchte am ziehenden Fz muss nicht mitleuchten können, jedoch darf der Scheinwerfer des ziehenden Fz nur zusammen mit der Schluss- leuchte des Anh. einschaltbar sein.

2 rote Rückstrahler in gleicher Höhe (Form nicht vorgeschrieben). Äußerster Punkt der leuchtenden Fläche =< 400 mm von breitester Stelle des Anh. Höhe (höchster Punkt) =< 900 mm über Fahrbahn.

Bremsleuchte, Nebelschussleuchte, Fabrikschilder und Fahrzeugidenti- fizierungsnummer sind nicht erforderlich

Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht zulässig.

Zur Anhängelast:

Gebremst: Anh.last =< zGG des Kfz, =< Angabe des Herstellers des Kfz, =<amtl. für zulässig erklärter Wert. Für 2- u. 3-rädrige Kfz, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk. kommen, gilt: Anh.-last =< 50 % der Leermasse des Kfz

Ungebremste 1-achsige Anh.: Anh.-last =< der Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewicht des Kfz

demzufolge sollte das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über diesen Anhängelast- Werten liegen. Dieses wären z.B. für einen unge- bremsten Anhänger bei einem Mofa von 85kg Leergewicht zzgl. 75kg noch 80kg Anhängelast und demnach dürfte dann auch der Anhänger voll beladen nicht mehr wiegen.

Eine Anhängekupplung muss so ausgebildet und befestigt sein, dass die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit gewährleistet ist (ggf. Fachhandel).

Für 2- u. 3-rädrige Kfz als Zugfahrzeug, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk. gekommen sind, gilt: Einrichtungen zur Verbindung von Fz und ihre Anbringung an den Kfz müssen 97/24/EG Kap. 10 entsprechen (ebenfalls im Fachhandel erhältlich)

Voraussetzung für das Ziehen von gebremsten Anhängern durch Mofas ist natürlich die Anhängelast. Bei einem gebremsten Anhänger können Sie sich diese sicherlich vom Hersteller des Mofas bestätigen lassen.

Evtl. kann dieser auch Hinweise zur notwendigen Zugvorrichtung bzw. zur Anhängekupplung oder der Zugkrafteinleitung in den Rahmen machen.

Anhängelasten und die Kupplung sind ggf. prüfen zu lassen.

Diese Abnahme kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.

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Es kommt drauf an wie du ihn Droßeln lässt und wo du es käufst. Machste es beim händler haste für 250euro mit Einbau und Tüv Drinne machst du es selber kannst du mit Bis/oder Über 150€ Die Droßel rechnen und 25 Euro Oder mehr je nach region Für den Tüv An deiner Stelle Würde ich es Wenn überhaupt beim Dekra machen lassen Die sind in der Regel lockerer als die typen beim Tüv.

Selber die Droßel Machen an der Drehmaschine und so kannst du Vergessen um die Roller Droßeln zu lassen brauchst du ein Teilgutachten ohne das kannst du alles Vergessen Eine Einzelabnahme liegt im berreich von 1000Euro

Mit Freundlichen Grüßen

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Aerox

ich würd den aerox nehmen

Aerox-> immer zu verlässig seltene probleme Speedfight-> Hatt probleme mit dem motor kenn ich nur zu gut bekomm die Täglich bei mir in die werkstatt geliefert mit problemen

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Frage mich wie es ausgegangen ist... Der fehler zeit buchstäblich auf das massekabel in der front, ist von der lötstelle abgebrochen passiert ständig bei den rollern ist mitlerweile nichts neues mher

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Musst du dich selber entscheiden volgende kriterien haben die beiden

Peugeot -> Motor Lässt mit der leistung nach wird ständig probleme geben elektrik in ordnung

Yamaha -> eigendlich bei den seltensten fällen ein problem mit der elektrik motor leuft immer sehr zuverlässig.

Mit Freundlichen Grüßen

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JA Man darf sich einen Selber bauen Zitat Von Dekra->

Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Eigentlich sprengt diese Frage den Rahmens unseres Forums, daher entschuldigen Sie bitte die etwas unsortierte und teilweise knappe Form, doch für diese Thema gibt es keine Anleitung oder ähnliches und wir mussten die wichtigsten Bestimmungen aus den Vorschriften heraussuchen.

Für diese Anhänger gilt folgender Grundsatz:

Mofa- Anhänger sind nicht zulassungspflichtig und benötigen auch keine Betriebserlaubnis. Daher unterliegen Sie weder der Steuer- noch der Versicherungspflicht. Dadurch benötigen Sie auch kein Kennzeichen und auch keine Hauptuntersuchung.

Dieses bedeutet für Sie, dass Sie größte Sorgfalt beim Bau des Anhängers walten lassen müssen.

Der Anhänger muss dabei im Wesentlichen den §§ 30 bis 60 der Straßen- verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) (finden Sie z.B. unter http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php ) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Allgemein gilt: Fz müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Am Umriss der Fz dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden

Die Abmaße des Anhängers dürfen folgende Grenzen nicht überschreiten:

Breite =<1000 mm Länge =<2000 mm, (zum Transport v. Sportgeräten: =<4000 mm) Höhe =< 1400 mm

Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen (Belastung, und Geschwindigkeit) entsprechen.

Der Anhänger muss mit folgenden lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein:

Begrenzungsleuchten sind bei Krafträdern nicht vorgeschrieben, deshalb nur erforderlich, wenn die seitliche Begrenzung des Anh. > 400 mm über die Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers des ziehenden Fz hinausragt, dann mindestens 1 Leuchte mit weißem Licht erforderlich. Sie braucht nicht nach § 22 a StVZO bauartgenehmigt zu sein.

Nicht vorgeschrieben, jedoch zulässig und bei einer Breite des Anhängers von => 800 mm empfehlenswert, dass 2 weiße "nicht dreieckige" Rückstrahler an der Vorderseite des Anh. angebracht werden.

mindestens je 1 gelber Rückstrahler an der Längsseite, Höhe =< 600 mm und so tief wie möglich,

1 Schlussleuchte niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche => 250 mm über Fahrbahn. Die Schlussleuchte am ziehenden Fz muss nicht mitleuchten können, jedoch darf der Scheinwerfer des ziehenden Fz nur zusammen mit der Schluss- leuchte des Anh. einschaltbar sein.

2 rote Rückstrahler in gleicher Höhe (Form nicht vorgeschrieben). Äußerster Punkt der leuchtenden Fläche =< 400 mm von breitester Stelle des Anh. Höhe (höchster Punkt) =< 900 mm über Fahrbahn.

Bremsleuchte, Nebelschussleuchte, Fabrikschilder und Fahrzeugidenti- fizierungsnummer sind nicht erforderlich

Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht zulässig.

Zur Anhängelast:

Gebremst: Anh.last =< zGG des Kfz, =< Angabe des Herstellers des Kfz, =<amtl. für zulässig erklärter Wert. Für 2- u. 3-rädrige Kfz, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk. kommen, gilt: Anh.-last =< 50 % der Leermasse des Kfz

Ungebremste 1-achsige Anh.: Anh.-last =< der Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewicht des Kfz

demzufolge sollte das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über diesen Anhängelast- Werten liegen. Dieses wären z.B. für einen unge- bremsten Anhänger bei einem Mofa von 85kg Leergewicht zzgl. 75kg noch 80kg Anhängelast und demnach dürfte dann auch der Anhänger voll beladen nicht mehr wiegen.

Eine Anhängekupplung muss so ausgebildet und befestigt sein, dass die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit gewährleistet ist (ggf. Fachhandel).

Für 2- u. 3-rädrige Kfz als Zugfahrzeug, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk. gekommen sind, gilt: Einrichtungen zur Verbindung von Fz und ihre Anbringung an den Kfz müssen 97/24/EG Kap. 10 entsprechen (ebenfalls im Fachhandel erhältlich)

Voraussetzung für das Ziehen von gebremsten Anhängern durch Mofas ist natürlich die Anhängelast. Bei einem gebremsten Anhänger können Sie sich diese sicherlich vom Hersteller des Mofas bestätigen lassen.

Evtl. kann dieser auch Hinweise zur notwendigen Zugvorrichtung bzw. zur Anhängekupplung oder der Zugkrafteinleitung in den Rahmen machen.

Anhängelasten und die Kupplung sind ggf. prüfen zu lassen.

Diese Abnahme kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.

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