Fahrtkostenerstattung fuer vom Jobcenter angeordneten Termin beim Jugendamt?
Mein minderjaehriger Sohn und ich bekommen Hartz IV. Der Vater wohnt im Ausland und zahlt keinen Unterhalt. Das vorherige Jobcenter hat per vollstreckbarem Unterhaltstitel versucht, ihn ausfindig zu machen und zur Zahlung zu bewegen. Erfolglos, da Daenemark sich querstellt.
Das nach unserem Umzug jetzt fuer uns zustaendige Jobcenter weiss davon, aber forderte mich trotzdem auf, einen Termin zur Beratung bezueglich einer Beistandschaft beim 50km entfernten Jugendamt zu machen. Dem bin ich nachgekommen und das Jugendamt will versuchen, den Vater ausfindig zu machen und ihm eine Zahlungsaufforderung zu schicken. Erfolg ist zweifelhaft.
Nun habe ich einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten gestellt, der aber abgelehnt wurde, da dies angeblich schon mit dem Regelbedarf abgedeckt ist. Stimmt das? Und wenn nicht, auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen? Wenn man vom Jobcenter einen Termin bei ihnen im Hause bekommt, dann werden die Fahrtkosten ohne Murren erstattet.