Ein eingetragener Verein, sprich "e.V." nach dem Firmennamen, darf keine Gewinne machen und muß einen Vorstand bilden sowie eine Satzung haben. Mach dich mal über die Grundvorraussetzungen schlau. Eine andere Möglichkeit wäre, eine Genossenschaft zu gründen, also e.G. Diese hat ähnliche Bedingungen und Verpflichtungen wie ein e.V., aber muß Vorstand und Aufsichtsrat wählen, darf aber Gewinne einfahren. Der Vorstand einer Genossenschaft darf zudem hauptberuflich in der Genossenschft tätig sein. Die Genossenschaft sorgt für Aufträge, die die selbständigen Genossen übernehmen können und für die Vermittlung einen Beitrag an die Genossenschaft zahlen.
Kürzung der Überstunden, um zahlenmässig mit der Konkurrenz mithalten zu können, ist Betrug. Genaugenommen Bilanzfälschung, Vortäuschung falscher Tatsachen. Du kannst deine begründeten Forderungen beim Arbeitsgericht einklagen und Strafanzeige gegen deinen AG stellen.
Ausbildungsverträge unterliegen eigenen Gesetzen, sind also nicht mit normalen Arbeitsverträgen zu vergleichen. Bei dir greift das Berufsbildungsgesetz. (BBiG) Eine Kündigung, auch während der Probzeit, kann nur erfolgen, wenn du fachlich und persönlich für den Ausbildungsberuf nicht geeignet bist. Die Beweislast trägt dein AG. Du genießt besonderen Kündigungsschutz. Die Kosten für Unterkunft und auch Verpflegung muß dein AG tragen. Sucht er diese Jugendherberge aus, muß er auch voll dafür bezahlen. Lies hier mal nach: http://www.123recht.net/article.asp?a=16083&ccheck=1
Hast du ihr nur den Haustürschlüssel gegeben, oder auch den Wohnungsschlüssel? Wennn sie tatsächlich Sachen aus deiner Wohnung gestohlen hat, dann ist es Diebstahl. Hatte sie nur den Haustürschlüssel, aber keinen Wohnungsschlüssel,ist das Einbruchdiebstahl. Beide Fälle sind anzeigenbedürftig, sonst setzt keine Strafverfolgung ein.
Es gibt aber die Rechtsprechung, im Entgeltfortzahlungsgesetz nachzulesen, dass, wenn ein AN innerhalb von 6 Monaten an ein und derselben Krankheit erkrankt, du nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet bist. Im übrigen brauchst du doch sowieso nur 6 Wochen lang zahlen, danach bekommt er Krankengeld von der Krankenkasse.Wenn dein AN dir solche Ansagen macht, dann sofort den Medizinischen Dienst der Kankenkasse informieren.Und süffisant hinzufügen, dass sich dein AN im Ausland befinden könnte. Denn der AN ist verpflichtet, seine Gesundheit schnellstens wieder herzustellen.
Bei Zweifel an seiner Krankheit kannst du dich an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse wenden. Die sind verpflichtet, seine Arbeitsfähigkeit zu überprüfen. Fruchtet dieses nicht, hilft vielleicht die Tatsache, dass der AN innerhalb von 6 Monaten nicht an ein und derselben Krankheit erkranken darf, um von dir Lohnfortzahlungen zu erhalten. Heißt im Klartext: Kommt dein AN für wenige Tage wieder arbeiten und lässt sich erneut krankschreiben,darf der Krankheitsgrund nicht derselbe sein. Du brauchst dann keine Lohnfortzahlung mehr leisten.Nachzulesen im Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall. Dann muß sich der AN an die Krankenkasse wenden. Wenn du bereits im Vorfeld den Medizinischen Dienst eingeschaltet hast,wird er auch dort Probleme bekommen.
Gar nicht. Meines Wissen kann man die nur verschieben, verkleinern oder ausblenden. Alles andere wäre mir neu.
Mein subjektiver Eindruck, ja. Meine Begründung ist etwas abenteuerlich, mangels biologischen Kenntnissen: Hände, somit auch Fingernägel, werden durch die tägliche Aussetzung an Luft mehr zum Wachstum angregt. Ausserdem kommen Hände und Fingernägel mehr mit Wasser in Berührung als Füsse und Fußnägel. Klar, duschen jeden Tag, aber mit den Händen spült man, wäscht Autos, wäscht sich vor dem Essen die Hände usw.
Ich komme aus dem Taxigewerbe und die Taxiunternhmer bekommen so zwischen 50-100 EUR im Monat für die Fremdwerbung an ihren Taxen. Wenn du bedenkst, das Taxen 24/7 im Einsatz sind und so alleine durch ihre ständige Präsenz und Ortswechsel eine gute Werbefläche abgeben, kannst du dir ausrechnen, wie seriös die Angebote für Privatkundenfahrzeuge sind. Denn du bist nicht 24/7 auf den Straßen unterwegs.
Es ist ein allgemein verbreiteter Irrtum, dass in der Probezeit von heute auf morgen gekündigt werden kann. BGB §622 Absatz 3 besagt, dass in der Probezeit die Kündigungsfrist 2 Wochen beträgt. http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist genau so gültig wie ein schriftlicher. Die Kündigung muß zwingend schriftlich erfolgen.
Kostenlos zum Download wird es einen Prüfungstrainer nicht geben. Aber bei amazon kannst du sowas bestellen. http://www.amazon.de/s/?ie=UTF8&keywords=zwischenpr%C3%BCfung+verk%C3%A4ufer&tag=googhydr08-21&index=aps&hvadid=5780786671&ref=pdsl6x8gqnbgb8_e
Rosenstolz: Aus Liebe wollte ich alles wissen; Wind: Fernando ( deutsche Version); Wind: One of us (deutsche Version ) Saphir: Im alive; Angel Sanctuary: Raus aus meinem Herz
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Probiere mal Rheinisches Linsengemüse aus: 2 Zwiebeln in Butter glasig dünsten, Linsen hinzugeben, etwas Wasser hinzufügen, und ca 30 Minuten köcheln lassen. Mit Salz, Pfeffer und Essig abschmecken. Dazu passen Kartoffeln und Tofu.
Für Nichtveganer kann man mit den Zwiebeln auch noch durchwachsenen Speck und Hackfleischbällchen mit anbraten.
I-wie weiß ich nicht, was du meinst. Keiner darf unerlaubt Fotos ohne meine Einwilligung von mir machen. Und dann soll ich die unerlaubten Fotos auch noch kaufen, oder wie? Verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht.
Sicher, brauchst eigentlich nur ein Mischpult. Und ein bisschen Gehör. Bedenke aber, das der Originaltext nicht abgewandelt werden darf.
Gute Richtlinien bietet der "Knigge" im Taschenbuchformat. Wenn du eine gute Beobachtungsgabe hast, kannst du "anständiges" Verhalten auch von deinen auserwählten Mitmenschen abgucken. Beobachte doch mal deinen Chef, wie der sich in bestimmten Situationen verhält. Vorausgesetzt, du glaubst, er hat eine elterliche Erziehung genossen.
Gimp 2.6 ist ganz gut. Hier kannst du es kostenlos downloaden. http://www.chip.de/downloads/GIMP_12992070.html
mit GIMP 2.6 Hier kannst du das kostenlose Programm downloaden. http://www.chip.de/downloads/GIMP_12992070.html
Ja,Unfälle im Betrieb sind ein Fall für die Berufsgenossenschaft und müssen sogar gemeldet werden. Du mußt ins Krankenhaus und dich ärztlich versorgen lassen, denen auch wahrheitsgemäß sagen, wie das im Betrieb passieren konnte. Dein AG muß die Meldung machen.
Gehe mal manuell am Fernseher auf das 1. Programm runter. Dann die Abwärtstaste stufenweise weiter drücken. Bei mir kommt dann erst 0, dann EZ, EZ1, dann AV, AV1. Möglicherweise muss dein Videorekorder eingeschaltet sein und per Scartkabel verbunden. So kann ich über den Rekorder auch Fernsehen und mit dieser Fernbedienung auch umschalten.