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Antwort
Deckungswechsel Bei Finanzierungen ist es üblich, dass (u. a.) Kreditnehmer, Mitschuldner und Bürgen Blankoakzepte für alle im Finanzierungsvertrag eingegangenen Verpflichtungen auszustellen haben. Der Vorteil dieser Sicherungsart liegt für den Kreditgeber darin, dass er die Kreditforderung als Wechselforderung geltend machen kann. Dadurch kann er einen raschereren Exekutionstitel erlangen.
Deckungswechsel ist also ein Blankowechsel, in welchen die offene Kreditforderung eingetragen werden kann. gruß oollie