In unserer Eigenbedarfskündigung verlangt der neue Besitzer das die Wohnung vertragsgemäß renoviert übergeben wird. Wir also Farbe gekauft und losgelegt. Nun stellte sich heraus das der neue Besitzer die Fußböden, Türen und Türzargen erneuern will. Dann wollte er noch die alten Tapeten abreißen und neu machen.

Vier Räume hatten wir schon gestrichen.

Wir bräuchten nun beim Auszug nicht streichen aber er hätte jetzt gerne eine Beteiligung in Form von Geld für Farbe und eventuelle Maler kosten.

Kann er das verlangen?

Wir wären für jeden Tipp dankbar wie wir uns nun verhalten sollen.