"Arbeitshunde" sollten für die gezüchteten Zwecke gehalten und genutzt werden.

Diese Frage ist wirklich hoch aktuell.

Ganz klar ein Jagdgebrauchshund sollte außschließlich zu seinem Zweck erworben und gehalten werden. Alles andere verstößt aus meiner Sicht der Ethik und Moral. Diese Hunde werden ganz anders abgeführt und haben durch ihre Zucht spezielle Leistungsmerkmale und sind nun mal nicht als Familien- und Straßenhund, sondern in der Schärfe, der Stöberfreudigkeit, der Schweißarbeit gezücht worden. Was würde ein egoistischer Hundehalter eines solchen Hundes sagen, wenn man ihn seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend nicht einsetzt, ja unterfordert? Irgendwann wird er mindestens die eine oder andere Störung bekommen. Ein ganz klares NEIN zur Abgabe an NICHTJÄGER! Und was die Retriever betrifft, auch diese sind hervorragende Hunde für die Wasserarbeit und keine Schmusehunde.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.