...macht nur Sinn wenn du 1. beweisen kannst wer dir das wann wo nachgesagt hat (Zeugen) und 2. du das Gegenteil nachweisen kannst,z.B. wenn dein Freund die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat. Im Zweifel Vaterschaftstest.Eventuell solltest du statt Strafantrag zu stellen einfach zu einem Anwalt gehen und den einen netten Brief verfassen lassen und um Unterlassung "bitten".

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hey das war bei mir auch so,wir sind jedes we mit den billigsten tickets bis zu 12 stunden mit regionalzügen durch deutschland gebummelt,irgendwann dann doch ne bahncard 50 gekauft und ice gefahren (nur noch 5 stunden fahrzeit) und nun wohnen wir beide in münchen mit unserem 4 jahre alten sohn :D

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Keine Polizei, keine Zeugen ? Sehr blöd,so kann dir die Frage keiner beantworten,auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.Wenn du keine Zeugen hast und Wort gegen Wort steht, wird euch wohl beiden eine Teilschuld auferlegt,versucht euch zu einigen.

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Hallo,die PI ist eine sehr komplexe Angelegenheit,da kann dir wirklich nur eine anerkannte! Beratungsstelle weiterhelfen,da kommt allerdings ein Haufen arbeit auf dich zu,du musst wirklich alle Forderungen zur Hand haben darfs keinen Gläubiger vergessen/verschweigen und musst alles offenlegen,die sagen dir dann schon ob es eine Möglichkeit gibt ohne PI daraus zu kommen,bei den meisten ist es allerdings nicht so.Es ist von vornerein gesetztlich auferlegt einen ausser gerichtlichen Einigunsversuch zu erlangen, ohne den kannst du keine PI starten,in schweren fällen wird den Gläubigern halt angeboten monatl. 0€ zu zahlen und alle müssen dem widersprechen. Erst dann kann das Verfahren eröffnet werden, bei der Eröffnung werden dann bei fehlender Masse die Gerichtskosten gleich mit gestundet,das heisst das Verfahren kostet Dich erstmal gar nichts.(evt. verlangt die Beratungsstelle ca.15€ für Briefwechsel ect.) Ist das Verfahren eröffnet darfst du nichts mehr an die Gläubiger zahlen und die nichts mehr von Dir fordern.In dieser ca 1Jahr dauernden Phase setzt das Gericht vielen zu unrecht erhobenen Kosten schon einen Riegel vor und die Gesamtschuld wird etwas sinken,danach beginnt die Wohlverhaltensphase in der du dein pfändbares Einkommen(wenn vorhanden) an deinen von Gericht beigestellten Treuhänder abgibst. Nach Ablauf der Phase werden von dem "zusammengekommenen" Geld erstmal die Gerichts und Treuhänderkosten bezahlt und dann die Gläubiger. Kommt nichts zusammen,kannst du die Gerichtskosten in Raten zahlen und die Gläubiger haben Pech und du die 2. Chance. :D Ab Mitte des Jahres gibt es die Möglichkeit durch eine Gesetzesänderung das ganze von ca 6 Jahren auf die hälfte zu verkürzen,allerding nur wenn mann es schafft (ich glaube es waren) 30% seiner Gesamtschuld zu tilgen,ansonsten bleibt es bei 6 harten Jahren in dem du keine neuen Schulden machen solltest,immer den Treuhänder im Nacken hast,jeden Monat dein Einkommen nachweisen musst und Zeit hast über dein Leben nachzudenken.

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die verkürzung auf 3 jahre, ist erst ab mitte diesen jahres möglich und auch nur wenn man es schafft 35% der gesamtschulden zu tilgen, was bei deinem einkommen sehr unrealistisch ist

wenn du schon 2 jahre "drin" bist, ist auch deine insolvenz schon vorbei und du befindest ich der wohlverhaltensphase

wenn du aus nicht pfändbarem teil nichts abgibst oder durch sonstiges einkommen (steuererklärung,stromrückzahlung,etc). nichts deinem beigestelltem treuhänder zufliesst,werden ja wahrscheinlich nichtmal die gerichtskosten gedeckt sein,die noch vor den gläubigern bedient werden(ich gehe davon aus das die kosten vom gericht gestundet sind)

dir bleibt nichts anderes über als die volle zeit durchzustehen und vor allem keine neue schulden zu machen, solltest du neue machen, sehe zu das die bis erreichen der restschuldbefreiung weg sind und vor allem das du keine vermögensauskunft abgeben musst (ehemals eidesstattliche versicherung) da sonst die resschuldbefreiung in gefahr ist und du erst nach 10 jahren ien neues inso starten könntest

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Die GEZ ist nun "offiziell" der Beitragsservice,darüber kann man streiten da sie unter der selben "alten" Handelsregisternummer geführt wird.

D-U-N-S® Nummer 344474861 Geschäftssitz Freimersdorfer Weg 6 Postleitzahl 50829 Postalische Stadt Köln

Pro Haushalt reicht eine angemeldete Teilnehmernummer,es reicht allerdings nicht wenn ihr zusammen lebt,Sie muss schon unter gleicher Anschrift gemeldet sein.

Teilt denen die angmeldete Teilnehmernummer mit und vor allem melde die neu vergebene ab über das Abmeldeformular der Homepage des Beitragsservices.

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Welche arbeiten zu erledigen sind regelt im allgemeinen der Mietvertrag.(Löcher solltest du auf jeden Fall schliessen/spachteln)

Enthält der Mietvertrag unwirksame Klausen muss der Vermieter/Eigentümer selbst renovieren

BGH Az: VIII ZR 118/07 und VIII ZR 181/07.

Generell nach Auszug zum renovieren verpflichtet zu sein, ist z.B ungültig,da muss im Einzelfall entschieden werden,wär ja mies wenn man nach kurzer Mietzeit komplett renovieren muss.

Auch gesetzte fristen wie z.B alle 3 Jahre Bad,Küche usw auffrischen zu müssen sínd unzulässig.

Sollten Räume allerdings in Farben gestrichen sein, die dem Vermieter das weitervermieten der Wohnung erschweren,kann er verlangen das neutrale Farben aufgetragen werden. Bunt heisst da nicht unbedingt "nicht neutral",solltest du aber ein Grufti sein der alles schwarz hat und im Sarg schläft kann er dies schon verlangen.

Ebenfalls unzulässig sind schwammige Klauseln, die keine genauen Angaben zu den vom Mieter zu erbringenden Leistungen machen - wenn es beispielsweise heißt, man müsse die Wohnung "wie überlassen" oder "in vertragsgemäßen Zustand" übergeben.

Hast du trotz ungültiger Klausen versehentlich schon renoviert,muss der Vermieter für die Kosten aufkommen.

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