Wohnung bei Auszug streichen? - Kaution?
Hallo, ich ziehe bald aus meiner Mietwohnung aus und der Vermieter meinte, ich muss die Wohnung weiss streichen sonst zieht er es mir von meiner Kaution ab. Ich hab die Wohnung damals weiss bekommen und wohne auch erst 1,5 Jahre darin. Ich habe nichts verändert, die Wände sind nach wie vor weiß. Der Vormieter hat damals auch nichts gestrichen.
In meinem Mietvertrag steht nur folgender Satz: " Die Wohnung wird renoviert übergeben, Wände und Decken sind weiß - in diesem Zustand soll die Wohnung zurück übergeben werden." Ich denke wenn man die Wände jetzt rot gestrichen hätte dann wäre ja klar dass man streichen muss aber ich habe ja nichts verändert und es ist, wie gesagt, sinnlos weil ja alles weiß ist. Dass ein bisschen Abnutzung da ist, ist ja klar aber das kann man ja auch so ausbessern ohne die komplette Wohnung zu streichen. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Danke