Quatsch!! So richtig versteht man Deine Frage nicht! Ein denkmalgeschütztes Gebäude, okay. Was soll nun mit dem Schuppen sein? Der steht mit Sicherheit nicht unter Denkmalschutz, eventuell. Geh zum Bauamt- die können Dir weiterhelfen. Es wäre nicht korrekkt hier Fantasien zu beantworten. Der Bauunternehmer will also hinten das Grundstück für sich behalten? Pass genau auf was er damit vor hat und welche Bebauung er anstrebt. Auch hier gibt Dir das Bauamt eine Info, weil Du ja ein berechtigtes Interesse hast- Bitte keine voreiligen "Schnellschüsse" gut überlegen und verhandeln. MfG

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Ich möchte jetzt nicht solch ein "Schnellschuss" abfeuern wie mein Vorschreiber, auch ist ein Notaranderkonto nicht notwendig. Notare sind gehalten keine Notaranderkonten mehr zu führen, nur wenn es unbedingt sein muss. Es reicht völlig aus wenn das Geld von Käuferbank zu Verkäuferbank übermittelt wird. Wenn Sie als Verkäufer dem Notar schriftlich mitteilen- Der Kaufpreis ist bei mir eingetroffen - so wird der Notar die letzen Förmlichkeiten für die Umschreibung(Eigentümerwechsel) veranlassen. Vorausgesetz es wurde so im Kaufvertrag vereinbart. Auch gibt es kein Verkehrswertverfahren, sondern verschiedene Wertermittlungsverfahren aus dem sich dann der Verkehrswert ergibt.(WertV-Wertermittlungsverordnung, WertR-Wertermittlungsrichtlinien und die Marktanpassung nicht vergessen) Nun haben Sie einen Käufer und sind sich einig über den Kaufpreis. Warum will der kaufen-stellen Sie sich die Frage. Wenn Sie keine Geldnot haben, kann ich nur raten- behalten Sie das Haus, vermieten es neu ab Oktober und denken an Ihre Kinder, Altersvorsorge, denn hier fließen Mieteinnahmen auf jahrzehnte. Wenn Sie es wünschen gehe ich gerne ins Detail. MfG

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Ich sage Dir: mach nicht zu tolle Fotos, sondern lieber deine Kundschaft neugierig. Du musst nicht alles präsentieren. Mehr Kundenkontakt bringt auch mehr Verkaufsstrategien für weitere Objekte in deinem Bestand. Bilder sind eben nur Bilder! Gute Rhetorik ist auch ein gutes Bild. MfG

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Die Versicherungsfritzen brauchen, genau wie die Banken frisches Geld! Drum prüfe wer sich auf lange Zeit bindet. Ich rate ab. MfG

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Geh in die Bank und lass dir diese angebliche Null % Finanzierung genau erklären! ich vermute, dass du vielleich nur einen gewissen Zeitraum diese Null % erhältst die sich sich am Ende der Finanzierung als mindesten 5%- 9% Zinsen wiederspiegelt. Keine Bank verschenkt Geld. Lockangebot mit Fallstricken.- große Vorsicht!!!

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Hallo, warum bekommst du nur Absagen? Leider sieht man deine Bewerbungsunterlagen nicht, wo man zur Person noch mehr sieht wie z.Beisp. alter, erlernter Beruf, Schulabschluss.... etc., als nur den Namen-ibizasunlight. Dein Studium mach zu Ende. Lass dich durch Absagen nicht entmutigen. Wenn du 100%-tig hinter diesen Job stehst, dann mach dich nach deinem Studium - selbstständig. Förderprogramme gibt es genug, und du bist unabhängig. Grundvoraussetzungen durch dein Studium hast du auch erreicht- also was spricht dagegen. Du holst dir die Gewerbeerlaubnis vom Kreis und meldest dann dein Gewerbe an (§34c der GewO) und los geht es. Die Erlaubnis und Anmeldung kosten Geld. Beschäftige dich bitte auch mit dem UWG- Wettbewerbsrecht, wichtig! MfG olgober

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Ich sage eindeutig: Diser Bauträger darf es nicht!! Denn er hat keinen Bezug mehr zu diesem fremden Eigentum, maximal die Gewährleistung! Man kann auch in der Werbung des Bauträges nicht feststellen in wieweit eigentlich die Eigentümer mit der erbrachten Bauleistung zufrieden sind. Gab es Mängel, Unstimmigkeiten? Werbung kostet Geld und wenn der Eigentümer das zulassen sollte, ein seriöser Bauträger würde sich auch finanziell erkenntlich zeigen. Übrigens eine negative Auswirkung hat diese Werbung des Bautägers bereits, die Eigentümer werden bereits aus dem eigenen Dorf von Bürgern angesprochen ob sie ihre Immobilie wieder verkaufen wollen, dass nervt schon! Wo kommen wir denn hin, wenn irgendein Bauträger Häuser fotografiert und sie dann ins Netz stellt- so könnte euer Haus aussehen. Sehr schwache Leistung vom Bauträger!!

MfG

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Ihre Frage ist sehr oberflächlich. Eine Immobilie bewertet man nicht eben mal so aus der Hüfte geschossen. Wesentliche Merkmale sind: Baujahr,Ort,Lage,Zustand, dann kommen noch wertmindernde Gegebenheiten hinzu- diese findet man im Grundbuch und Baulastenverzeichnis. Hier im Forum von jemanden ein Preis zu verlangen wäre schlichtweg unzumutbar. Mein Tipp: Jeder Landkreis oder Stadt besitzt ein Gutachterausschuss, dieser sitzt in der Gemeindverwaltung bzw. Stadtverwaltung- der hilft Ihnen teilweise -kostenlos- weiter. Ansonsten gilt - ein Sachverständiger für Immobilien. Der kostet aber nach Aufwand, kann teuer werden. MfG und Tschüß

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Ich muss nochmal nachfragen: Mit wem haben Sie den Vorvertrag vereinbart? Sie mit einem Makler, der Ihnen das Haus angeboten hat? Sie mit dem Verkäufer? Wurde dieser Vorvertrag bereits bei einem Notar abgeschlossen? Generell ist zu sagen,dass man von einem Vorvertrag zurücktreten kann. Ihre Kostenangabe von 1000,- EURO erscheint mir zu hoch, wenn überhaupt Kosten anfallen. Es kommt auf die Gesamtsituation an. Dazu mehr wenn Sie meine Fragen beantwortet haben. Sollten Sie vielleicht doch noch Interese an dem Haus haben, dann drehen Sie doch den Spieß einfach um und setzen den Verkäufer unter Druck! Er solle den Kaufpreis erheblich senken sonst kaufen Sie nicht mehr. Es hat den Anschein, dass er keine weiteren Kaufinteressenten hat, sonst würde er Sie nicht so unter Druck setzen. Wenn sich ein Verkäufer unseriös am Markt bewegt,dann kann das ein Kaufinteressent allemal. Gleiches Recht für Alle. Keine Angst, ich versuche zu helfen ......

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Zweifamilienhaus aus Vierfamilienhaus: Finanzierungsmodell zwischen Eltern und Kind

Hallo zusammen,

Das Projekt: Kauf eines 2-Famlienhauses für mich und

Finanzierung ist grundsätzlich sicher. Es bleibt nach Abzug aller Nebenkosten (Notar usw.) eine Schuldlast von etwa 90.000 + Renovierung (ganz grob 50.000). Mein Schwiegerater hat vorgeschlagen das Haus alleine zu kaufen und es uns komplett zu überschreiben sobald wir im "Saft" stehen (in6Jahren).Wir zahlen bis dahin keine Miete und sie zahlen nach der Überschreibung keine Miete und die Schuldlast und der Kredit bleibt bei uns. Die finanziellen Situation von mir und meiner Frau sieht so aus: Sie fester Job (durschnittliches Gehalt), ich bis Ende des Jahres "nur" Werkstudent, ab Januar 2010 hoffenltich im Beruf (fange das Diplom gerade an). Eigenkapital haben wir ein paar Kröten, aber nichts nennenswertes. Ich würde jedoch gerne schon früher in die Verantwortung genommen werden und auch früher Rechte haben. Meine Sorge: ich stecke bspw.5 Jahre lang Geld und Zeit in das Haus und es kommt zum Streit. Die Renovierung des Hauses, auch unserer Wohnungsrenovierung muss finanziert werden. Also auch meine Schwiegereltern gehen ein Risiko ein. Wie schafft man es, dass wir alle glücklich werden? Will nicht umsonst wohnen und will auch mitreden. Will keine Miete zahlen sonder mich eher an der Rate beteiligen. Sollten wir uns ins GB eintragen lassen und irgendwie offiziell die Schulden mittragen? Jede Idee zählt!

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Hier noch ein Tipp, mit ein paar Änderungen auf Dich bezogen müsste es hilfreich sein,(Streit und so)ließ selbst: Optionskauf ist eine andere Bezeichnung für Mietkauf. Hierbei erwirbt der spätere Käufer das Recht zum späteren Kauf einer Immobilie oder Eigentumswohnung zu festgeschriebenen Konditionen. Die Option bezieht sich dabei auf den zu Beginn festgesetzten Kaufpreis, der über eine so genannte Ansparphase stabil und unveränderbar bleibt. Diese Ansparzeit kann maximal 25 Jahre betragen. Die Option wird im Grundbuch als Vorkaufsrecht via Auflassungsvormerkung eingetragen. Der zukünftige Käufer bewohnt in der Regel seinen späteren Besitz selbst und zahlt eine vertraglich festgelegt Miete,(geringe Höhe) die als Nutzungsgebühr anzusehen ist und über die Ansparzeit hinweg nicht erhöht werden darf. Diese Nutzungsgebühr mindert nicht den vereinbarten Kaufpreis. Zusätzlich wird die Kaufsumme des Objektes angespart, um teure Bankkredite zu vermeiden. Der Kunde ist langfristig unabhängig und schuldenfrei. Die Immobilie oder Wohnung kann auch untervermietet werden. Bei Optionskäufen treten die potenziellen Käufer meist einer Genossenschaft bei, welche sich um die Objekte und die Verwaltung der –zweckgebundenen- Ansparsummen (Genossenschaftsanteile) kümmert. Sollte der Käufer nach Beendigung der Ansparzeit den geplanten Kauf ablehnen, erhält er bei Austritt aus der Genossenschaft die eingezahlte Summe zurück. Ein entscheidender Vorteil des Optionskaufes ist die Schuldenfreiheit des Käufers, da keine teuren Bankkredite oder Finanzierungen von Bausparverträgen mit anhängigen Absicherungen in Form von Lebens- oder Risikoversicherungen nötig sind. Es werden keine Schufa-Einträge vorgenommen. Die stabile Miete über die Ansparphase nimmt die zusätzliche Last drohender Mieterhöhungen. Die vereinbarte Kaufsumme ist inflationssicher und unabhängig von der Bewegung der Immobilienpreise.

Ein Notar kann auch noch weiter helfen und beraten. Solltest Du unbedingt nutzen! Gegen kleine Gebühr versteht sich.

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