In meinem Lebenslauf schreibe ich prinzipiell "getrennt lebend, alleinerziehend". Das sagt, das das Kind in meinem Haushalt lebt und von mir betreut wird. Ich gebe auch immer das alter des Kindes mit an: also "getrennt lebend, alleinerziehend (Kind 16 Jahre alt)". Damit sind alle unklarheiten beseitigt. Für den Zeitraum, bei dir 1 Jahr schreibst du Kinderbetreung (lernbehinderung des Kindes).
Antwort
Prinzipiell sind beide das Gleiche, wobei man eingebaute Geräte und externe Geräte unterscheidet, welche über USB angeschlossen werden. Zum formatieren Karte einstecken und warten bis Computer Karte erkannt hat. Anschließend kann die Karte formatiert, gelesen und beschrieben werden wie jedes andere Laufwerk auch.