Deine Reifenkennung kannst du direkt vom Reifen selbst oder aus deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 von den Punkten 15.1 oder 15.2 entnehmen.
Falls die Reifen den eingetragenen nicht übereinstimmen riskierst du den Verlust deiner Versicherung und der Betriebserlaubnis.
Du müsstest es also vorher beim TÜV eintragen lassen.