Hi Milimu,
es ist wirklich so, dass Du die Förderung nur erhälst, wenn Du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Hier reicht allerdings der Anspruch - also nachdem Dir die Kündigung ausgesprochen wurde beim AA melden. Sobald Du Anspruch auf Leistungen hast kann es losgehen mit dem Antrag für die Förderung zur Existenzgründung. Ein weiterer Vorteil ist das Existenzgründer-Coaching, wo ein erfahrener Berater mit Dir die Erstellung eines Business-Plans vornimmt und alle Fragen zu Finanzierung etc. beantwortet. Hier zahlst Du mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Regel nur 10% von maximal 4000 Euro Beratungshonorar.
Alles Gute