Hi Milimu,

es ist wirklich so, dass Du die Förderung nur erhälst, wenn Du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Hier reicht allerdings der Anspruch - also nachdem Dir die Kündigung ausgesprochen wurde beim AA melden. Sobald Du Anspruch auf Leistungen hast kann es losgehen mit dem Antrag für die Förderung zur Existenzgründung. Ein weiterer Vorteil ist das Existenzgründer-Coaching, wo ein erfahrener Berater mit Dir die Erstellung eines Business-Plans vornimmt und alle Fragen zu Finanzierung etc. beantwortet. Hier zahlst Du mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Regel nur 10% von maximal 4000 Euro Beratungshonorar.

Alles Gute 

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Also allen Antworten zum Trotz, die bisher auf Dich zugeprasselt sind: Es gibt neben der Förderung durch das Arbeitsamt auch Zuschüsse aus der kommunalen Wirtschaftsförderung, diese betragen unter gewissen Voraussetzungen bis zu 15% des förderfähigen Investitionsvolumens. Weiterhin kann auch bei der KfW das Startgeld beantragt werden, welches als Darlehen für Existenzgründer ohne Eigenkapital bis 50.000 Euro behandelt wird. Ich habe viele Existenzgründer in der Gastronomie bisher begleitet und gebe einem meiner Vorredner besonders recht: es kommt auf den Standort an! Besuche doch mal www.holst-und-partner.de gerne stehe ich Dir für ein Gespräch kostenfrei zur Verfügung.

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