Info: Telefonterror
Unter Telefonterror versteht man das wiederholte Anrufen einer anderen Person, welches oft mit Beschimpfungen oder Beleidigungen einhergeht, manchmal aber auch nur den Zweck hat, eine andere Person, insbesondere bei Nacht, aus dem Schlaf zu reißen. Telefonterror wird rechtlich als vorsätzliche Körperverletzung gewertet.
Soweit die Info zu deinem Problem. Du kannst, wenn du den Anrufer kennst, bei der Polizei Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung erstatten. Da deine Mutter als Zeugin den Anruf mitgehört hat ist zusätzlich von Vorteil. Du kannst aber, auch ohne Zeugen Anzeige erstatten. Wenn du das so schnell wie möglich machst sind eventuelle Handydaten des Anrufers bei dessen Netzbetreiber noch vorhanden und belegen die Tathandlung. Dies geht aber über die Polizei. In den meisten Fällen sind die Anrufer Personen im Bekanntenkreis. Für dich würde ich raten, solltest du nochmals angerufen werden sage dem Anrufer klar und deutlich, wenn bekannt mit Nennung dessen Namen, dass du Anzeige erstattest, wenn das Ganze nicht aufhört. Es besteht auch die Möglichkeit Schmerzensgeld einzufordern, dies über einen Rechtsanwalt.