post hum, als Generalbevollmächtigter Klage erheben?
Ich habe eine Generalvollmacht, auch post hum, für meine Tante, im Februar verstorben. Mein Bruder hat noch "eine Rechnung offen", sie sollte also noch Geld von ihm bekommen. Das was sie noch hatte, würde an die Großneffen und Großnichten verteilt. Kann ich für meine Tante den fehlenden Geldbetrag von meinem Bruder einklagen?
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