Grundsätzlich ja. Nach der Kindschaftsrechtsreform 1998 wurde dem Kind ein eigenes Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zugebilligt, wobei jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist. Darüber hinaus ist festgelegt, dass der Umgang mit beiden Elternteilen in aller Regel zum Wohl des Kindes gehört.

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