Was Lehrer dürfen und was nicht unterscheidet sich meist von Bundesland zu Bundesland.
Focus hat sich da mal die Mühe gemacht und eine Übersicht erstellt:
http://www.focus.de/familie/schule/recht/was-duerfen-lehrer-schulrecht\_id\_2312830.html
LG
Ps.: Ach ja, eine Strafe muss generell immer einen erzieherischen Zweck haben. Ein Satz mehrfach abzuschreiben, wie man es beispielsweise aus dem Intro von "Die Simpsons" kennt, erfüllt diesen Zweck nicht. Bei einem Auszug aus der Schuldordnung beispielsweise, sieht das m.E. nach anders aus.
Focus schreibt ebenfalls hierzu:
"50-mal den Satz „Ich darf nicht schwätzen“ auf ein Blatt Papier zu
schreiben zählt zu den mechanischen Strafarbeiten und ist ebenfalls
entwürdigend. Auch seitenweises Abschreiben von Texten oder vielfaches
Schreiben desselben Wortes, auch wenn dies als Übungsarbeit deklariert
ist, darf somit den Schülern nicht zugemutet werden."
(http://www.focus.de/familie/schule/paedagogik/kampfzone-klassenzimmer-disziplin_id_1807101.html)