Azrael!
Huhu
Ich weiss nicht wie du darauf gekommen bist (mein name anschau :) ) Aber Azrael ist Der todesendel im Islam :)
http://www.mifcom.de/product/429/56/pc-konfigurator/pc-konfigurator---amd-so.-am3-(athlon,-phenom,-fx).html?config
Huhu
http://shop.orange.ch/de/plans/icat/subscriptions
Finde ich sehr gut :)
Das schwarz Weisse kleid :)
Huhu Ich würde mal hier schauen :)
http://www.menshealth.de/style/haut-haare/modisches-maenner-hairstyling.75828.htm
Oder hier:
https://www.youtube.com/watch?v=626EAU-hkdcHuhu :)
Versuchst du es über youtube draufzuladen oder z.B über Movie Maker ...
Huhu
Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel in der Öffentlichkeit ist an gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt: In Gaststätten, im Handel, in Geschäften, an öffentlichen Getränkeständen oder sonstigen öffentlichen Orten müssen diese Altersgrenzen berücksichtigt werden. In Zweifelsfällen müssen Gewerbetreibende und Veranstalter das Alter von Kundinnen und Kunden überprüfen. Der Altersnachweis ist hierfür auf Verlangen in geeigneter Weise zu erbringen (z.B. durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises). Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Verstöße von Gewerbetreibenden und Veranstaltern gegen die geltenden Bestimmungen können Geldbußen bis zu 50.000 EURO, in schweren Fällen Geld- und Haftstrafen zur Folge haben.
Das Gesetz unterscheidet zwischen branntweinhaltigen und anderen alkoholischen Getränken:
Branntwein und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) dürfen weder an Kinder und Jugendliche abgegeben werden noch dürfen sie von ihnen getrunken werden. Gleiches gilt für Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten. Andere alkoholische Getränke (z.B. Bier, Wein oder Sekt) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und sie dürfen von Kindern und Jugendlichen auch nicht getrunken werden. In Begleitung einer personensorgeberechtigten Person - in der Regel Vater oder Mutter - dürfen Jugendliche ab 14 Jahren diese Getränke trinken (gilt nicht für branntweinhaltige Getränke).
Noch weiteres: Wann wird Alkohol "abgegeben" oder der "Verzehr gestattet"?
Abgabe ist jede Form der tatsächlichen Zugangsverschaffung und kann durch Verkauf oder bloße Übergabe oder durch Überlassen (Stehenlassen) erfolgen. Ob der Alkohol tatsächlich getrunken wird, ist dabei nicht entscheidend. Daher fällt unter "Abgabe" auch, wenn Minderjährigen Alkohol ausgehändigt wird, den sie im Auftrag von Erwachsenen (Volljährigen, über 18-Jährigen), beispielsweise ihren Eltern, kaufen. Gewerbetreibende und Veranstalter verstoßen zudem gegen das Abgabeverbot, wenn sie Erwachsenen Alkohol überlassen, die das Getränk/Lebensmittel erkennbar an Kinder und Jugendliche, die es noch nicht erhalten dürfen, weiterreichen.
Außerdem dürfen Gewerbeinhaber und Veranstalter nicht dulden, dass Minderjährige in ihrem Verantwortungsbereich entgegen den gesetzlichen Bestimmungen Alkohol konsumieren, auch wenn sie diesen selbst mitgebracht haben.
Welche Regeln gelten für Branntwein, Alkopops und branntweinhaltige Lebensmittel?
Unter die Bezeichnung "Branntwein" fallen alle alkoholhaltigen Getränke, die gegärt und anschließend destilliert worden sind. Dazu gehören Weinbrand, Korn, Rum, Whisky, Likör, Magenbitter etc. Als branntweinhaltige Getränke gelten auch Spirituosen, die nur zu einem kleinen Teil Branntwein enthalten, wie zum Beispiel Longdrinks. Wie hoch der Alkoholgehalt ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist die Art des Alkohols.
Alkoholhaltig können auch Lebensmittel wie Pralinen, Rumkugeln, Eisbecher oder Kuchen sein, jugendschutzrelevant sind sie, wenn sie "Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten". Das ist dann der Fall, wenn ihr Alkoholgehalt einen Wert von 1 Prozent überschreitet.
Auch die Form des Produktes spielt keine Rolle. Selbst wenn das Produkt aus Eis oder Pulver besteht, ist es ein branntweinhaltiges Getränk. Wenn ein Getränk lediglich Aromen branntweinhaltiger Getränke enthält, gilt es nicht als branntweinhaltig.
Alkopops sind Mischgetränke, die regelmäßig mit Getränken auf Branntweinbasis (Spirituosen) hergestellt werden. Alkopops müssen folgende Kennzeichnung tragen: "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz". Der Alkoholgehalt ist nicht entscheidend. Auch wenn ein Alkopop weniger Alkohol enthält als ein Bier, fällt das Getränk unter eine spezielle Regelung. Weitere Informationen unter Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums (s. Art. 1 Alkopopsteuergesetz)
Was sind "andere alkoholische Getränke"?
Wenn das Gesetz von "anderen alkoholischen Getränken" als Branntwein spricht, dann meint es solche, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol, aber keinen Branntwein enthalten. Das sind vor allem Bier, Wein und Sekt und damit hergestellte Mischgetränke. Alkoholfreies Bier ist kein alkoholisches Getränk im Sinne des Jugendschutzgesetzes.
Quellen: http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/alkohol/dok/33.php
Hoffe konnte helfen :)
Huhu :)
das hier könnte vielleicht helfen :) http://www.precon.ch/media/uploads/LP/bcm-landing-page-x-kilo-in-x-tagen-ch/bcm-landing-page-x-kilo-in-x-tagen-ch.html?gclid=CJOexdrD67YCFcRd3godKk8Amg
ahja ignorier die kommentare die sagen: du bist hässlich :) Jeder ist auf die eigene weisse Perfekt :)
huhu
Der Computer erleichtert die Kommunikation, inzwischen ist Internetbekanntschaften zu machen fast schon ein Bestandteil des täglichen Lebens, so muss ein Kontaktsuchender nicht mehr das Haus verlassen, sondern kann sich einfach mit virtuellen Partnern aus der ganzen Welt treffen. Doch ganz so harmlos wie es scheint, ist das System nicht, es treiben viel zwielichtige Gestalten im Netz ihr Unwesen. Wer gefahrlos die Möglichkeiten des Internets nutzen möchte, sollte sich an ein paar Regeln halten. Internet – virtuelle Welt unzählige Möglichkeiten Nicht nur in den gängigen Netzwerken kann man Internetbekanntschaften machen, auch die Mitgliedschaft in Klubs erleichtert es, virtuelle Kontakte zu knüpfen. Vieles ist harmlos, dennoch sollte der Nutzer sehr genau darauf achten, mit wem er in Verbindung tritt. Klubs haben den Vorteil, dass sich hier Gleichgesinnte über ein gemeinsames Thema auseinandersetzten und die Daten der Mitglieder bei einer seriösen Vereinigung durch die Anbieter geprüft wurden. Ein hundertprozentiger Schutz ist auch hier nicht möglich, doch zumindest ein relativer. Gefährlich wird es, wenn persönliche Daten auch für andere Mitglieder zugänglich sind, solche Seiten sollten prinzipiell gemieden werden, egal wie seriös der Inhaber der Homepage auf den ersten Blick wirkt. Chatrooms werden immer beliebter als Kontaktbörsen und sind Orte, die sich besonders gut dazu eignen, mit anderen Menschen in Verbindung zu treten. Wer häufig in diesem Bereich einen Meinungsaustausch startet oder einfach nur plauscht, sollte auf jeden Fall darauf achten, dass es sich um geschlossene Systeme handelt, da diese deutlich sicherer sind als öffentliche. Prinzipiell gilt, dass niemals der richtige Namen, die Adresse, Telefonnummer, der Arbeitsplatz oder Ähnliches in einem Chatroom genannt wird, persönliche Daten – ganz besonders, wenn sie mit Bildern verknüpft sind – haben in einer allgemein zugänglichen Kommunikation nichts zu suchen. Internetbekanntschaften zu machen ist im Chatroom besonders sehr einfach, so manche Freundschaft hat sich hier schon entwickelt. Internetbekanntschaft und persönlicher Kontakt Lange gepflegte Internetbekanntschaften führen irgendwann dazu, dass man sich persönlich kennenlernen möchte. Prinzipiell ist dagegen nichts einzuwenden, sofern im Vorfeld eine gewisse Distanz gewahrt wurde. In der virtuellen Welt wird viel gelogen, ist der Wahrheitsgehalt der Aussage nicht so einfach überprüfbar und die Mimik, die ansonsten beim Aufspüren einer Lüge hilft, nicht zu sehen. Der Traumprinz oder die Traumprinzessin kann sich sehr schnell als „faules Ei“ herausstellen und der angesagte Millionenbesitz ist mit fast hundertprozentiger Sicherheit gelogen. Drängt das Gegenüber auf die Nennung persönlicher Daten, ist Vorsicht geboten, genauso wie bei einem geplanten Treffen an einem verschwiegenen Ort. Wer DInternetbekanntschaften machen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass hier durchaus Gefahren lauern können und entsprechende Vorsicht walten lassen.
Wenn du dein leben gern hast mach es nicht :) Da vielleicht du den grössten fehler deines lebens machst ist aber dir überlassen quellen:http://www.hilfreich.de/internetbekanntschaften-machen-worauf-achten_16412
Huhu :)
fals du unter 27 bist: http://shop.orange.ch/de/subscriptions/icat/orange-young
Huhu :)
Verwende mal dieses Programm: http://www.chip.de/downloads/CCleaner_16317939.html
Mit dem Programm bekommst du einpaar GB speicher Frei :)
Huhu :)
Das einem Seine Freundin nicht traurig fühl sagen jungs immer (bin auch ein junge) ja du bist perfekt.. Niemand ist hüpscher als du.. etc. Das sagt man da manche mädchen meinen sie seien nicht "hüpsch - genug.." Naja aber MANCHE Jungs sind halt so das sie von einem Weiber aufs andere gehen...
Wenn mann sowas macht hat er dich nicht verdient und du hast auch jemand besseren verdient :)
Ich entschuldige mich über RECHtschREIBEfehleR :)
Hallo :)
Idee Nummer 1: Kleb ein Zettel auf deinem Wecker mit der Notiz: Pille!
Idee Nummer 2: Sag es einer Vertrauensperson der/die dich jeden Tag daran erinnert.
Hoffe Konnte Helfen :)