Als Widerstandsbeamter werden solche Polizisten im Juristenjargon bezeichnet, die einer Anzeige wegen Körperverletzung im Amt mit einer Widerstandsanzeige reagieren, egal, ob es den Widerstand gab oder nicht. Meist hat jemand, der Polizisten wegen ungerechtfertigter Gewaltanwendung anzeigt schlechtere Karten, weil die Staatsanwaltschaften die Partei des Polizisten ergreifen und Richter oft zu Gunsten des Polizisten entscheiden. Somit werden Anzeigen gegen Polizisten oder Klagen gegen Polizisten auch juristisch abgeschmettert. Viele Anwälte raten sogar dazu, solche Anzeigen aus Mangel an Erfolg bleiben zu lassen. Bei Widerstand bekundet die Staatsanwaltschaft immer das sog. öffentliche Interesse. Die Anzeige gegen einen (unbegründet) gewaltanwendenden Polizisten verläuft oft im Sande, die Gegenanzeige wegen Widerstand so gut wie nie. Oftmals kommt hinzu, dass solche "Widerstandsbeamte" noch von den Kollegen gedeckt werden. Zeugen des Anzeigers gelten nicht selten als unglaubwürdig. Wenn ein Polizeikollege redet gilt er oder sie als Nestbeschmutzer.
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