Ich rate Ihnen, sich einen Anwalt zu nehmen. Natürlich einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Es sei denn, Sie sind selbst Anwalt und wollen sich das Gebiet mit Trial and Error erschließen. Wenn Sie befürchten, jemand anderes könnte Ihnen zuvorkommen, sollten Sie erst eine deutsche Marke anmelden, die kriegen Sie schneller. Wenn Sie nur in Deutschland und der Schweiz Schutz haben wollen: nur dort nationale Marken anmelden. Sowohl WIPO als auch HABM lohnen sich nur, wenn Sie in mehr als drei Ländern Schutz haben wollen. Es kommt dann auf die Länderkombination an, für die Sie Schutz suchen, um zu beurteilen, welche Kombination aus EU Anmeldung, nationaler Anmeldung und IR-Marken für Sie optimal ist. Meinen Rat für Deutschland und die Schweiz kennen Sie. Wenn Sie für weitere Länder Schutz suchen, bitte schreiben Sie die Namen aller gewünschten Länder auf und ich schreib dann zurück, was ich Ihnen empfehle.
Eine WIPO Marke (übliche Bezeichnung: IR-Marke) kann man nur anmelden, wenn man eine Basismarke schon hat, und sie auf weitere Länder ausdehnen will. Durch die IR Anmeldung entstehen weitere nationale Marken in weiteren Ländern (IR-Marke = Bündel nationaler Marken). Sie müssen also erst eine nationale oder EU Anmeldung haben, vor der IR-Anmeldung. EU Marken sind eigenständige Marken, aufgrund einer Eintragung beim HABM. Wenn Sie bisher keine Marke haben und Schutz in vielen EU Ländern wollen, können Sie gleich eine EU Marke anmelden. Die Ausdehnung nur auf die Schweiz wäre billiger durch Markenanmeldung in der Schweiz. IR Registrierung lohnt sich vor allem bei Ausdehnung auf mehrere weitere Länder.
Umzug ins Ausland nach Vertragsschluß wird in der Regel als vorzeitiger Kündigungsgrund akzeptiert. Bei IPhone Nutzung kündigen sie Dich, wenn Du statt über den Netzbetreiber über das Internet telefonierst.
Für Kirchensteuereinzug und Religionsunterricht in Schulen brauchst du erst mal eine Menge Anhänger. Die kriegst du als Religionsstifter immer erst einige Generationen nach deinem Tode. Jesus, Mohammed, Joseph Smith und Ron Hubbard hatten viel Stress, und weniger Spass als fröhliche arme Bauern ihrer jeweiligen Zeit. Du musst dich also, wie sie, in deine Baseballcap Religion ordentlich reinsteigern, sie total ernst nehmen, von ihr die Rettung der Menschen vor dem sonst unvermeidlichen Ruin erwarten und deswegen auch den ganzen Stress auf dich nehmen.
Soweit mir bekannt, ist das höchstens eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße belegt werden, § 118 OWiG "Belästigung der Allgemeinheit" durch eine "grob ungehörige Handlung". In öffentlichen Parks , oder an Seen wird das oft geduldet.
Entitäten kriegst Du raus, indem Du mit den Benutzern redest und deren Arbeitsprozesse analysierst. Im Kraftfahrzeug-Zulassungsamt ist ein Auto z.B. eine Entität und in der Schule ein Schüler.
Was man "psychische Gewalt" nennt, ist manchmal strafbar und manchmal nicht. Es kann z.B. Nötigung oder Erpressung sein, oder auch gar nichts. Nötigung z.B. verjährt in 5 Jahren.
Ohne genauere Einzelheiten kann man dazu also nicht wirklich etwas sagen.
Die erste Antwort ist richtig. Bei Arbeitsverträgen ist Schriftform der Kündigung vorgeschrieben, bei vielen anderen Rechtsgeschäften nicht. Z.B. Telefon- oder Strombezugsverträge können auch telefonisch (mündlich) abgeschlossen und gekündigt werden.
Entscheidend ist, ob der Veranstalter das Hausrecht hat. Das muß auf einem Stadtteilfest aber nicht unbedingt der Fall sein. Wenn das Fest auf öffentlichen Straßen stattfindet, müßte die Stadt/Gemeinde für die öffentliche Fläche das Hausrecht dem Veranstalter übertragen haben. Wenn das passiert ist, darf der Veranstalter Dir den Zutritt verwehren und Dich nur reinlassen, wenn Du Dich durchsuchen läßt. Sonst nicht.
Alle Fotos, egal was drauf ist, unterliegen dem Urheberrecht. Veröffentlichungsrecht hat alleine der Urheber.
Zweit-Veröffentlichen von Texten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Autors (bzw. Nutzungsrecht-Inhabers) erlaubt, egal ob mit Link oder ohne. Wenn Du z.B. diese Antwort irgendwo wörtlich noch mal benutzt, dann kann GuteFrage oder ich Dich abmahnen.
Für Sie als Kunde ist ganz unwichtig, ob jemand das montieren durfte oder nicht. Wenn er es nicht durfte, es trotzdem gemacht hat, und alles ist richtig und in Ordnung, dann hat die Montage-Firma ihre Pflichten Ihnen gegenüber erfüllt und braucht nichts weiter zu tun. Beispiel. Nehmen wir an, mein Klempner hat seinen minderjährigen Sohn meine Spüle montieren lassen. Der Sohn hat alles 1a gemacht. Ich kann dann nicht verlangen, daß der Klempner alles abreißt und noch mal macht.
Wenn der Klempner aber selber Pfusch gebaut hat, kann ich verlangen, daß er das in Ordnung bringt. Es kommt also für Sie nicht drauf an wer das gemacht hat, sondern NUR auf das Ergebnis. Ist das OK oder nicht.
Versuch mal mit Nachbarn oder Vereinsvorstand (wenn es ein Kleingarten ist) zu reden. Wenn die dich unterstützen, dann würde ich ne Klage androhen und gerichtlich vorgehen. Wenn die gegen Dich sind, wirst Du an dem Garten sowieso keine Freude haben und kannst froh sein, daß Du nicht noch mehr Energie reingesteckt hast.
Nichts zahlen. Es ist kein Vertrag zustande gekommen, da Du nicht volljährig bist. Niemand von Euch braucht also was zu zahlen.
Welche Anwendung geöffnet wird, das regelt der Computer, an dem Du sitzt, anhand der Dateiendung (dem Teil im Dateinamen hinter dem Punkt.) Man kann das auf einem Windows PC über den Explorer ändern.
Sonst hätte ich keine Chance!
Wissenschaftler Programmierer
war ich beides schon und beides macht Spaß!
Meiner Meinung nach können Sie durchsetzen, daß der Vater für ein eigenes Bett sorgt. Rechtsanwalt Geyer ist gleicher Meinung, das finden Sie in Google, wenn Sie dort eingeben "besuchsrecht eigenes Bett geyer". Ich würde zuerst das Gespräch mit dem Vater suchen und ihm Ihre Sorgen und Forderungen erklären. Wenn Sie nicht weiter kommen, gehen Sie zum Anwalt. Eigenes Bett für ein fünfjähriges Kind sollte drin sein.
Ich beantworte die Frage rechtlich, nicht moralisch: Wenn Ihr ins Ausland geht, brauchst Du Dich nur beim Einwohneramt abzumelden. Die deutsche Schulpflicht gilt nur bei Wohnsitz im Inland, d.h. bei Auswanderung gilt nur noch die ausländische Schulpflicht, ein ausgewandertes Kind ist in Deutschland nicht schulpflichtig.
Der Schulleiter hat kein Recht, die Vorlage einer Anmeldung bei einer ausländischen Schule zu fordern.
Wenn der Direktor die Vorlage einer Abmeldung nicht zur Voraussetzung macht, um z.B. ein Abgangszeugnis auszustellen, dann gehst Du keinerlei Risiko ein, wenn Du ihn einfach stehenläßt mit seiner Forderung. Wenn er er aber die Abmeldung zur Voraussetzung für ein Zeugnis macht oder Ähnliches, kannst Du Dich bei der Schulbehörde beschweren.
Mitglieder sind die Versicherten. Es gibt keine weiteren Träger, die Krankenkassen sind staatliche Organisationen mit eigener Rechtskörperschaft. Anstalten öffentlichen Rechts. In den Selbstverwaltugnsgremien haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 %. Die Vertreter werden alle 6 Jahre gewählt.