Pech gehabt... du hast eben gegen die Snapchat-Nutzungsbedingungen verstoßen. Geahndete Meldungen kann man nicht mehr Rückgängig machen.

Wenn ihr beide dem Austausch von Bildern freiwillig zugestimmt habt und diese nicht veröffentlicht wurden oder in falsche Hände gelangt sind, wird die Polizei in der Regel nichts unternehmen. In einem solchen Fall handelt es sich um eine einvernehmliche Handlung, welche im Normalfall legal ist.

Sind beide nicht einverstanden, dann kann es schnell kritisch werden.

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Du meinst vermutlich das mit dem Pluszeichen in der E-Mail-Adresse. Das funktioniert so:

Angenommen, deine reguläre E-Mail-Adresse lautet hi@example.com. Du kannst sie flexibel erweitern, indem du ein Pluszeichen und ein beliebiges Stichwort einfügst, zum Beispiel hi+spam@example.com oder hi+facebook@example.com. Die E-Mail wird dennoch ganz normal an dein ursprüngliches Postfach (hi@example.com) zugestellt. Der Teil nach dem Pluszeichen wird von vielen E-Mail-Providern – insbesondere Gmail, Outlook.com und anderen großen Diensten – beim Zustellen ignoriert, bleibt aber in der Empfängeradresse sichtbar.

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