Der Link in meiner Antwort von vorhin war leider durch derzeit auftretende Verbindungsabbrüche abgehackt. --- Vollständig lautet er wie folgt: <http://www.vz-nrw.de/Benachrichtigungsentgelt-bei-Nichteinloesung-einer-Lastschrift-unzulaessig>. Kleiner Tip am Rande, falls so etwas vorkommt: Den korrekten Link konnte ich selber gerade wiederfinden durch Eingabe des unvollständigen Links bei Google als Suche.

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Zu einer ähnlichen Frage habe ich vor menigen Tagen auf folgenden Link aufmerksam gemacht: "Von der Verbraucherzentrale NRW gibt es seit kurzem zu diesem Thema eine ausführliche Erläuterung zur Rechtslage sowie einen Musterbrief zur Rückerstattung eines von einem Kreditinstitut unberechtigt verlangten Benachrichtigungsentgelts, siehe <http://www.vz-nrw.de/Benachrichtigungsentgelt-bei-Nichteinloesung-einer-Lastschr...>!" ==> Die Chance, die ärgerlichen 6 x EUR 7,00 zurückzubekommen, scheint also gar nicht sungünstig zu sein.

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Erich Kästner denkt in diesem Gedicht über die unterschiedlichen Bedeutungen der Begriffe "arm" und "reich" nach und preist hier einige der hochgelobten sogenannten "inneren Werte" eines Menschen, die er ganz zum Schluß des Gedichtes auch beispielhaft benennt: Geduld, Humor, Güte und Gemüt. Er stellt sie den sogenannten "materiellen Werten" gegenüber, die eben viel mit Geld zu tun haben, und zählt beispielhaft auf: Wertpapiere, Villen, Autos, usw. Und er faßt als Quintessenz zusammen: "Es gibt Werte, die kann keiner zählen [...]. Und kein Dieb kann diesen Reichtum stehlen. [...] Arm ist nur, wer ganz vergißt, welchen Reichtum das Gefühl verspricht."

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Kleiner Nachtrag zu meiner Antwort vom 24.10.2012: Von der Verbraucherzentrale NRW gibt es seit kurzem zu diesem Thema eine ausführliche Erläuterung zur Rechtslage sowie einen Musterbrief zur Rückerstattung eines von einem Kreditinstitut unberechtigt verlangten Benachrichtigungsentgelts, siehe <http://www.vz-nrw.de/Benachrichtigungsentgelt-bei-Nichteinloesung-einer-Lastschrift-unzulaessig>! - Die Chance, die ärgerlichen EUR 5,00 zurückzubekommen, scheint also gar nicht ungünstig zu sein.

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Meine Empfehlungen:

(1) Möglichst rasch den Drogeriemarkt kontaktieren, und anbieten, den offenen Betrag sogleich zu überweisen oder bar zu begleichen (Kassenbeleg und das Nichteinlösungsschreiben der Bank mitbringen).

(2) Zur Vermeidung ähnlich peinlicher Pannen: Mit der Bank ein passendes Dispo-Limit vereinbaren. Normalerweise klappt das reibungslos in Höhe des dreifachen Brutto-Monatslohns, sofern dieser regelmäßig auf dem betreffenden Girokonto eingeht. --- Unabhängig davon ist es natürlich immer sinnvoll, einen kleinen "Bodensatz" als Guthaben auf dem Konto zu belassen, damit irgendwelche täglichen Kleinbeträge auch gedeckt sind. Denn selbst wenn ein passendes Dispo-Limit eingerichtet sein sollte: Die Inanspruchnahme des Dispo verursacht Soll-Zinsen, die sich bei manchen Banken auf teilweise bis zu 15% (Jahreszins) erstrecken!

(3) Daß eine Bank schon bei einer Überziehung von gerade mal 14 Euro solch einen Wirbel veranstaltet, halte ich (angesichts der Geringfügigkeit dieses Soll-Betrages und der dadurch zusätzlich berechneten Gebühren von 5 Euro) für völlig unangemessen - sofern dies der einzige aktuelle Minus-Betrag auf dem Konto gewesen sein sollte. Dann wäre - falls die Bank die 5 Euro Gebühren nicht wieder ersetzt - tatsächlich zu überlegen, ob diese Bank wirklich die richtige ist und nicht stattdessen zu einer anderen, kundenfreundlicheren Bank gewechselt werden sollte!

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Das hängt davon ab, auf wieviele Dezimalstellen gerundet werden soll. Allgemein gilt: Wenn die letzte Stelle wegfallen soll (oder - bei Stellen vor dem Komma - durch 0 ersetzt werden soll) und diese den Wert 4 oder niedriger hat, dann bleibt der Wert der davor stehenden Stelle unverändert, ansonsten wird er um eins erhöht. --- Beachte jedoch die Ausnahme: Wenn wegfallende Stelle den Wert 5 hat und selbst durch Aufrunden von 4 auf 5 entstanden ist, dann bleibt der Wert der davor stehende Stelle beim Runden unverändert!

Ausführlich also: 16,34567 ==> 16,3457 ==> 16,346 ==> 16,35 ==> 16,3 ==> 16 ==> 20

Antwort somit: Wenn nur auf ganze Eurobeträge gerundet werden soll (also die Ziffern nach dem Komma wegfallen bzw. durch 0 ersetzt werden sollen), dann muß von 16,45€ auf 16€ = 16,00€ ABGERUNDET werden!

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Daß man für z.B. für 16.30 Uhr "halb fünf (nachmittags)" sagt, leuchtet ja jedem ein, denn es ist ja noch nicht "ganz" fünf Uhr. Dann ist es doch logisch, für 16.45 Uhr "dreiviertel fünf" zu sagen, denn dann ist man ja schon etwas näher an fünf Uhr dran. Und entsprechend ist es logisch, für 16.15 Uhr "viertel fünf Uhr" zu sagen, denn da ist man von fünf Uhr noch weiter entfernt, als um 16.30 Uhr (= halb fünf Uhr).

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Da dieser unübliche Begriff nirgendwo definiert zu erhalten war, habe ich beim Verwender dieses Begriffs, nämlich der Postbank (z.B. beim "Aktiv-Sparen"-Sparkonto), nachgefragt und heute folgende Antwort-Mail erhalten:

"Der Kernsaldo ist die Durchschnittseinlage innerhalb eines Kalenderquartals Diese wird für die Berechnung des Aktiv-Sparer-Bonus zugrunde gelegt Der Aktiv-Sparer-Bonus wird auf den Betrag gewährt, um den das Durchschnittsguthaben innerhalb eines Kalenderquartals gestiegen ist."

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