muss ich trotz prozesskostenhilfe anwalt bezahlen?
Hartz4 Empfänger beantragt Prozesskostenhilfe, trotzdem stellt der Anwalt Geld eine Rechnung in Höhe von 600€ auf die frage warum er so viel haben will, war seine Antwort das die Sache aussergerichtlich erledigt (der anwalt hat nur 3 Briefumschläge mit kopien die ich gemacht habe und 2 kurze zweizeiler im wahrsten sinne des wortes geschrieben) ist, müsse ich knapp 600€ bezahlen, ist das korrekt ?
ps. anwalt hat mich nicht informiert das ich bei einem aussergerichtlichem verfahren aus eigener tasche zahlen muss
was nun ? habt ihr ideen ?