Das vetamt muss man nicht reinlassen. es sei denn sie haben einen gerichtsbeschluss oder einen angekündigten termin. schon garnicht wegen ein paar häufchen im garten!! in der regel bekmmt das amt einen gerichtsbeschluss wenn du eine anzeige erhalten hast in der besagt wird das deine tiere sich in akuter lebensgefahr befinden. anzeigeerstatter kannst du ausfindig machen indem du eine gegenanzeige erstattest wegen falscher verdächtigung, dann wir dir alles inkl name und vorwürfe offengelegt vom staatsanwaltschaft.
sollte das vetamt einen gerchtsbeschluss haben rücken die in regel auch nicht alleine an sondern schon mit polizei und transporter und sehr sehr früh. du kannst bei einem normalbesuch sehr wohl verlangen das sie wieder gehen und einen termin vereinbaren mit dir um dein grundstück zu betreten, das wissen die auch, sie werden dich nur nicht drauf hinweisen.
is übrigens auch so beim tierschutz, die dürfen dir auch nich einfach die bude einrennen dagegen kann man sich sehr wohl schützen, auch die brauchen einen besclhuss und einen driftigen grund. im tierschutzggesetz ist nicht verankert das man verpflichtet ist seinen hunden eine 3 stundige gassitour zu ermöglichen, es wäre sicher das beste aber da sich das amt an das gesetz halten muss begehst du keine widrigkeit wenn deine hunde sich im garten lösen. wegräumen klar, das solltest du damit die nachbarschaft nicht angeekelt ist und das tut ma i der regel schon jeden tag einmal. wer dir allerdings untersagen kann 5 hunde zu halten ist das bauamt, wenn du in eine reinen wohngebiet wohnst. die werden dann auflagen machen hunde abzuschaffen und den lärmpegel messen. das is aber ne andere sache...