Du solltest auf keine Fall auf diesen Fragebogen antworten. Das ist ernst zu nehmen aber alleine, dass die Polizei dir diesen Bogen zukommen lässt und dich nicht zu einer Vernehmung lädt, lässt schon drauf schließen, dass deren Beweislage nicht unbedingt Wasserdicht sein wird. Da solltest du es unbedingt unterlassen, dich durch irgendwelche unbedachten Äußerungen oder gar ein Geständnis selbst in Schwierigkeiten zu bringen.

Ich würde dir darüber hinaus raten, dich an einen Anwalt für Strafrecht zu wenden, der das für dich weiter klärt. Er kann Akteneinsicht beantragen und juristisch einwandfreie Gegenargumente anführen.

Unbedingt gilt aber keine Aussage gegenüber der Polizei als Beschuldigter. Das macht es deinem Anwalt später nur schwerer deine Verteidigung durchzuführen und der Polizei leicht, dich in eventuelle Wiedersprüche zu verwickeln.

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Es gibt wenig was du jetzt tun kannst. Ich würde als allererstes, so schwer es auch ist, meine Eltern aufklären was passiert ist. Das würde ich als das deutlich mildere Übel sehen, als wenn plötzlich eine Strafanzeige kommt, über die die Erziehungsberechtigten zwangsläufig aufgeklärt werden müssen.

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Die Polizei wird hier ein Strafverfahren wegen Körperverletzung einleiten und dich vermutlich auch befragen.

Hierbei gilt, dass du unbedingt die Aussage verweigern solltest und ich dir dringend empfehlen würde, dich an einen Anwalt zu wenden, der die Tatumstände für dich aus deiner Sicht schildert. Sowas wird meist dann schriftlich gemacht um das Risiko von Wiedersprüchen zu minimieren.

Wenn die Polizei ihre Ermittlungen dann abgeschlossen hat, wird sie ihre Ergebnisse der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese wird das Verfahren weiterführen oder einstellen.

Wenn du bissher unauffällig warst ist die Wahrscheinlichkeit nach deiner Schilderung der Dinge ganz gut, dass das Verfahren spätestens dort eingestellt wird.

Unbedingt gilt aber trotzdem, auch wenn du dir aus meiner Sicht und wahrscheinlich der der Meisten wenig bis gar nichts zu Schulden kommen lassen hast, die Aussage zu verweigern bei der Polizei. Gerade beim Unschuldigen ist es umso wichtiger, dass er sich nicht durch unbedachte Äußerungen bei der Polizei selbst in Schwierigkeiten bringt. Lass das einen Strafverteidiger für dich machen.

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Kann man pauschal so nicht sagen.

Bedrohung ist in §241 des StGB geregelt. Dort heißt es eine Strafe von bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe.

In besonders schweren Fällen wir das Strafmaß allerdings auf bis zu 2 Jahre Haft erhöht. Die Bedrohung durch eine Anscheinswaffe, welches unter anderem eine Airsoftwaffe ist, gehört dazu.

Weiter ist es für die Strafmaßfestlegung wichtig ob dein Bekannter bereits strafrechtlich auffällig geworden ist und wo sich das ganze abgespielt haben soll.

Des weiteren bedenke bitte, dass er durch das vorzeigen der Airsoftwaffe sich nicht nur wegen Bedrohung sondern auch wegen des Tragens einer Waffe strafbar gemacht hat, auch wenn das nur eine Ordnungswidrigkeit ist, die aber ebenfalls sensibel geahndet wird.

Dein Bekannter sollte sich unbedingt an einen Strafverteidiger wenden der ihn in dieser Sache vertritt und sofern das jetzt noch relevant ist, gegenüber der Polizei jegliche Aussage verweigern.

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Vorwurf der Körperverletzung - wie zurückweisen?

Habe Post bekommen von der Polizei. Ich kann mich schriftlich zum Tatvorwurf äußern oder der Vorladung Folge leisten.

Beweisfotos von der blutigen Nase sind ärztlich dokumentiert worden. Ich würde da jetzt folgendes schreiben.

Sehr geehrter Herr XY ..

zu den Vorwürfen, der Frau XY mit der flachen Hand und mit meiner Sporttasche gegen ihren Kopf geschlagen zu haben, nehme ich wie folgt Stellung.

Frau XY hat mich wenige Stunden zuvor beim Spicken verpetzt für eine wichtige Prüfung, wofür ich die Note 6 erhalten habe. Auf dem Nachhause weg an der Bushaltestelle hat sie sich über mich lustig gemacht dass ich selber schuld sei. Ich habe gesagt, dass sie mich in Ruhe lassen soll. Sodann ist sie mit fuchtelnden Armen auf mich zu gelaufen. Ich habe gesagt, sie solle Abstand halten. Ich bin bis zum Straßenrand zurückgewichen. Sie schlug mir sodann zweimal gegen den Schädel, und hat erneut mit der Hand ausgeholt.

Sodann schlug ich ihr mit der flachen Hand direkt ins Gesicht, um sie von einem weiteren tätlichen Angriff ihrerseits abzuhalten. Ich habe auch nicht mit der Sporttasche auf sie eingedroschen, sondern ich hielt die Sporttasche zu der Zeit in der Hand , und deshalb hat meine Sporttasche ihren Kopf getroffen.

Ich habe ansonsten in meinem Leben niemals Gewalt angewendet, aber in der Situation musste ich mich verteidigen.

Als sie weg ging und geweint hat, war ihr Angriff natürlich beendet - von da an habe ich mich der Situation entfernt und nahm den gerade anfahrenden Bus nach Hause. Herr Z hat sie getröstet während sie aus unerklärlichen Gründen nicht mit eingestiegen ist sondern vermutlich auf den nächsten Bus gewartet hat.

Ich hatte Angst um meine Gesundheit und konnte aufgrund der befahrenen Straße auch nicht nach hinten ausweichen.

Mit freundlichen Grüßen

XY

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Du solltest auf diesen Brief der Polizei auf keinen Fall antworten. Wenn du jetzt deine Version der Geschichte erzählst, ganz egal wie wahr oder überzeugend diese ist, sind später die Chancen deines Anwaltes dich zu verteidigen, begrenzt auf die Darstellungen die du in dieser einen Geschichte geäußert hast.

Schweigen ist in Strafsachen immer Gold. Ich kann dir nur dringend raten, dich an einen Strafverteidiger zu wenden und den das für dich regeln zu lassen. Gerade wenn es so passiert ist, dass du dir nichts vorzuwerfen hast, solltest du es unbedingt vermeiden, deine Verteidigung durch sowas zu beschränken. "Alles was Sie sagen kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden" ist nicht wirklich nicht nur Film sondern Realität.

Aus Höflichkeit würde ich bei der Polizei anrufen und den Beamten sagen, dass du von deinem Recht zu schweigen gebrauch machst und einen Strafverteidiger einschaltest. Übrigens darf aus deiner Aussageverweigerung keinerlei Schuld abgeleitet werden. Dies ist ein Grundsatz unserer Justiz, falls das eine deiner Sorgen ist.

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Erstmal wird sich die Lehrkraft selbst um den Sachverhalt kümmern. Sollte dies nicht weiterführen wird die Schulleitung versuchen mit den Eltern und dem Schüler ins Gespräch zu kommen.

Wenn auch dies nicht zum Erfolg führt wird das Ordnungsamt eingeschaltet. Dieses kann ein Bußgeld ausstellen, wenn der Schüler dem Unterricht trotz all dieser vorausgegangen Maßnahmen weiterhin fern bleibt.

In letzter Instanz kommt dann die Polizei ins Spiel. Diese wird den Jugendlichen zum Unterricht vorführen. Dies beinhaltet dann die Abholung von Zuhause und das verbringen zur Schule. In den meisten Fällen wird dies beim ersten mal noch durch Beamte in Zivil geregelt. Sollte selbst dies nichts bringen werden die Polizisten in Uniform erneut erscheinen. Diese soll hierbei nochmals besonders Eindruck machen und einen gewissen Nachdruck erzeugen.

Ziel all dieser Maßnahmen sollte auch immer sein, in Erfahrung zu bringen warum der Schüler sich weigert die Schule zu besuchen. Liegt zum Beispiel ein Fall von Mobbing vor, sollte spätestes wenn die Polizei in die Sache involviert ist, darüber unbedingt gesprochen werden. Schule und Behörden können und werden dem nicht tatenlos zusehen.

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Sexuelle Belästigung wird im §184i StGB geregelt.

Dort heißt es "Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"

Das liegt hier klar vor wenn der Mann euch, ohne eure Einwilligung an intimen Stellen angefasst hat. Geht unbedingt zur Polizei, am besten gemeinschaftlich wenn das mehreren passiert ist und zeigt es an. Solch ein Verhalten ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und darf nicht unbestraft bleiben.

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Also wie hier bereits beschrieben, gibt es für eine Strafanzeige selbst erstmal sehr niedrige Beweisanforderungen. Wenn eine Anzeige bei der Polizei aufgenommen werden kann, ist der erste Beweis in der Regel die Aussage des Geschädigten, der die Anzeige aufnimmt. Hier beurteilt die Polizei dann, ob es Anhaltspunkte und somit einen Anfangsverdacht für eine Straftat gibt. Kommt sie bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis, dass es den Verdacht gibt, du hättest dich in dieser Sache strafbar verhalten, wird sie ein Ermittlungsverfahren gegen dich eröffnen in dem du dann wie in deiner aktuellen Lage Beschuldigter bist.

Die schwere der Beweise wird erst später interessant. Wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind gibt diese den Fall weiter an die Staatsanwaltschaft. Diese prüft dann erneut, ob ihr das Beweismaterial reicht für eine Anklage, für einen Haftbefehl oder ob sie das Verfahren einstellt.

Den ersten, richtigen Schritt hast du bereits unternommen, in dem du einen Anwalt eingeschalten hat. Der kann die Beweise einsehen und bereits im Ermittlungsverfahren sehr viel für dich rausholen. Das beste was du gerade machen kannst ist schweigen. Auf garkeinen Fall irgendeine Aussage gegenüber der Polizei und keine Maßnahmen tragen die irgendwie freiwillig sind.

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Wende dich an einen Strafverteiger und verweiger unbedingt jegliche Aussage.
Alles was du sagst erschwert es deinem Anwalt, eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Hier gilt schweigen ist wirklich Gold. Dein Anwalt wird nach seiner Beauftragung Akteneinsicht nehmen und kann dann sehr gut beurteilen, welche Schritte notwendig sind und wo die Ermittlungen der Polizei so lückenhaft sind, dass man da ansetzen kann.

Das allerwichtigste ist aber wirklich, Aussage verweigern, kann man nur wiederholen. Es heißt nicht umsonst, alles was sie sagen kann und wird gegen sie verwendet werden.

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Da wird kurz und bündig der Sachverhalt erklärt. Wann und wo du beim rauchen von wem erwischt wurdest.

Bei mir war das damals so, dass ich dann nochmal die Chance hatte mich selbst zur Sache zu äußern und meine Eltern wurden an ihre Verantwortung und ihre Aufsichtspflicht erinnert. Außerdem wurde auf freiwilliger Basis angeboten, an einem Präventionsprogramm teilzunehmen.

Wirkliche Konsequenzen hatte das nicht. Mit deinen Eltern musst du das ausmachen. Mach ihnen klar, dass das ein einmaliger Ausrutscher war, der sich in Zukunft nicht wiederholen wird. Ach und dass das rauchen scheiße ist muss ich dir ja nicht sagen, wenn du trotzdem weitermachst, mach es etwas klüger, dass du nicht wieder erwischt wirst.

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Ich würde mich darauf einstellen, sollte die Lehrerin tatsächlich eine entsprechende Strafanzeige fertigen, dass diese auch Bestand hat.

Die Polizei wird hier sich nicht stur auf den Straftatbestand der Bedrohung nach §241 StGB fixieren, sondern sollte dieser nicht zutreffen, prüfen ob andere Tatbestände wie der, der Beleidigung oder der öffentliche Aufruf zu Straftaten vielleicht zutreffen könnten.

In solchen Fällen wird meist allerdings sehr restriktiv und konsequent verfahren, da du deine Äußerung ja auch auf WhatsApp so wie ich das entnehmen kann, einer Gemeinschaft an Personen zugängig gemacht hast und somit das Opfer auch in der Öffentlichkeit angegangen bist.

Was am Ende dabei rauskommt, kann ich dir leider auch nicht sagen. Ich würde dir allerdings bereits jetzt raten, dir einen Strafverteidiger zu suchen und sollte es soweit kommen, dass du eine Vorladung von der Polizei erhälts, auf jeden Fall die Aussage zu verweigern. Hier gilt wirklich schweigen ist Gold. Ach und dass du dich bei deinem Mitschüler entschuldigen solltest, kommt nicht nur in einem möglichen Verfahren gut sondern gebietet nach all dem natürlich auch der normale Anstand.

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Also zunächst hast du alles richtig gemacht, dass du dich gegen diese Ablehnung zur wehrst.

Die Polizei lehnt normal ihre Bewerber bei denen sie gesundheitliche Mängel vermutet auf Basis der PDV300 ab. Dies ist die entsprechende Polizeidienstvorschrift, die bundesweit festlegt, was Ausschlussgründe für den Polizeidienst sind.

Hier wird oft bei der Polizeiärztlichen Untersuchung eine in dieser Vorschrift aufgelistete Krankheit oder wie in deinem Falle Unverträglichkeit festgestellt und der Bewerber wird mit einem Negativbescheid nach Hause geschickt.

Jedoch ist mittlerweile, unteranderem durch das Bundesverwaltungsgericht anerkannt worden, dass eine reine Feststellung dieser gesundheitlichen Einschränkungen nicht ausreicht, um die Bewerber für Polizeidienstuntauglich zu erklären.

Viel mehr muss die Polizei nach einer Einzelfallprüfung sinnvoll begründen können, warum sie nicht nur gerade, sondern auch in Zukunft denkt , dass deine Unverträglichkeit dich im Dienst soweit einschränkt, dass du dafür nicht geeignet bist.

Im Internet findest du dazu zahlreiche Urteile die sogar soweit gehen, dass Personen, die nur noch eine funktionierende Niere haben, in den Polizeidienst aufgenommen wurden, da die Polizei eine Ablehnung nicht ausreichend begründen konnte.

PS: Wurde selbst 2022 beim Polizeiarzt wegen einer Refluxkrankheit abgelehnt und wie es sich herausgestellt hat, ebenfalls zu unrecht. Bleib also auf jeden Fall mit deinem Anwalt dran.

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Also erstmal muss man sagen, dass das ein Fall ist den die Polizei, auch die Spezialisten und Staatsanwälte sehr, sehr selten haben werden. Daher gibt es hier keine so standardisierten Vorgehensweisen wie bei 5g, 15g, 50g usw.

Hier kommt es extrem auf die Details des Falles an. Erstmal ist natürlich die Menge entscheidend für das Strafmaß, jedoch kommt es noch auf vieles Andere an. Die Staatsanwaltschaft muss hier z.B. ein Wirkstoffgutachten anordnen, bei dem die genaue Menge des vorhandenem Thc's im Cannabis festgestellt werden muss, was für das Strafmaß mitentscheidend ist. Außerdem spielen natürlich viele andere Faktoren mit rein, wie ob du bereits vorbestraft bist, in welchem Bundesland das ganze passiert ist (in Süddeutschland wird ehr härter bestraft als in Norddeutschland), ob man im Zuge des Verfahrens weitere Straftat aufdecken kann usw.

Ich will hier keine genaue Prognose wagen aber ich würde mich in jedem Fall auf eine Haftstrafe einstellen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann und sollte die Staatsanwaltschaft dich vor das Landgericht anklagen, ist bereits mit einer Freiheitsstrafe von über 4 Jahren zu rechnen.

Am wichtigsten ist immer, mach keine Aussage und schon gar nicht ohne deinen Anwalt. Such dir einen Strafverteidiger der auf Drogendelikte spezialisiert ist und vor allem, vergiss nicht dass die Tat dich nicht automatisch zu einem schlechten Menschen macht. Viel Glück.

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Eine Kontrolle ist natürlich jeder Zeit möglich. Zwar gibt es dort keine stationären Grenzkontrollen aber sowohl die Bundespolizei als auch der Zoll sind an der holländischen Grenze verständlicherweise sehr präsent und halten stichprobenartig Fahrzeuge, auch Busse an.

Solltet ihr tatsächlich in eine Kontrolle geraten müsst ihr aussteigen, eure Ausweispapiere werden überprüft und der Innenraum des Busses wird abgesucht. Theoretisch darf man im grenznahen Gebiet Koffer auch ohne Anfangsverdacht durchsuchen aber wenn du wirklich mit deiner Klasse unterwegs bist wird das wahrscheinlich ehr unrealistisch sein, dass man einfach jedes Gepäckstück öffnet. Da ist der Einsatz eines Drogenspürhundes die wahrscheinlichste Option. Sowohl Polizei als auch Zoll haben die da. Bei jenen wo der Hund anschlägt wird dann der gesamte Koffer durchsucht und auch der Sitzplatz wird nochmal genau betrachtet.

Sollten dann tatsächlich Betäubungsmittel gefunden werden wird gegen die Person ein Strafverfahren eingeleitet wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln, da gibt es keine geringe Menge zum Eigenbedarf und je nach Menge eventuell noch wegen dem Besitz von Betäubungsmitteln. Sollte die Prüfung eurer Personalien was ergeben, beispielsweise dass ihr ein Haftbefehl oder eine Aufentaltsermittlung offen habt, wird natürlich auch das abgearbeitet. Wenn du mit dem Bus unterwegs bist wird dass nicht das Problem sein aber mit dem Auto wird natürlich noch die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers überprüft. Sollte diesem Drogenkonsum nachgewiesen werden muss er sich zusätzlich wegen Fahren unter Drogeneinfluss verantworten was eine Ordnungswidrigkeit ist, muss zu einer Blutentnahme mit und ihm wird die Weiterfahrt untersagt.

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Der Ausschluss vom Polizeidienst ist immer eine Einzelfallentscheidung die der Arzt trifft.

Orientierung gibt die bundesweit einheitlichen Vorschrift PDV300 welche festlegt, welche Krankheiten zu einer Polizeidienstuntauglichkeit führen. Zwar ist Asthma da auch dabei aber wie gesagt, der Arzt muss da im Einzelnen begründen können.

Selbst wenn er dich für Untauglich erklärt, würde ich an deiner Stelle noch nicht aufgeben. Selbst wenn du beim Arzt rausfliegst ist es noch nicht verloren. Die Einstufung als Polizeidienstuntauglich ist ein sogenannter Verwaltungsakt und den kannst du von einem Anwalt und im Ernstfall einem Gericht überprüfen lassen.

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Ich sehe das komplett anders. Bin zwar kein Mediziner oder so aber für mich ist die Impfung keine rein persönliche Entscheidung, sondern auch ein Beitrag um Menschen die mir nahe stehen und Andere zu schützen.

Aber wenn du solche Bedenken hast, würde ich mir auf jeden Fall nochmal eine Meinung bei einem Arzt einholen und schauen was der dazu sagt.

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Was dann wirklich passiert kann keiner vorher sagen, aber ich denke dass zumindest kleine Proteste da vorprogrammiert wären.

Aber dabei geht es ja nicht nur um das getreckte Zeug. Auch eine Legalisierung birgt viele Gefahren die man nicht auf dem Schirm hat.

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