Hallo Killerferkel,
das bedeutet dass in diesem Fall das Konkursvermögen zu gering ist.
Daher verzichtet das Gericht auf die Eröffnung eines ordentlichen Verfahrens.
Ein ordentliches Verfahren hilft den Gläubigern (die was zu bekommen haben)
den ihnen zustehenden Anteil zu ermitteln und rechtssicher zu machen.
Ist das zu verteilende Vermögen aber geringer als die zu erwartenden Kosten des Verfahrens, findet das Verfahren nicht statt. Diese Regelung hilft dem Gericht Kosten zu sparen. Da das Gericht aus dem Vermögen des Schuldners (der was zu zahlen hat) bezahlt wird.
Wenn Du also was zu bekommen hättest, ist damit klar dass Du nichts bekommst; weil nichts da ist.
Wenn Du also was zu zahlen hättest, ist klar dass Du Pleite bist und keine Chance hast Deine Schulden ordentlich zu regeln.
In beiden Fällen wird das registriert und offentlich gemacht, damit sichergestellt ist, dass der Schuldner bekannt ist.
Das Register ist für alle online einsehbar:
https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/willkommen.jsf
Grüsse
nicelakeview