Auszug aus dem Mietvertrag:
§22 Schönheitsreparaturen
(1) Der Mieter hat auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen.
(2) Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere der Anstrich von Decken, Wänden, Holzteilen und Heizkörpern mit Heizrohren sowie das Tapezieren innerhalb der Mieträume. Die Arbeiten sind fachgerecht durchzuführen. Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht.
(3) Für Art, Umfang und Fälligkeit der Schönheitsreparaturen gilt im Einzelnen Folgendes:
Die Schönheitsreparaturen mit Ausnahme der Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörpern, Versorgungsleitungen und Einbaumöbeln sind fachgerecht, dem Zweck und Art der Mieträume entsprechend regelmäßig auszuführen, wenn das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtig ist. Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall:
- Küchen, Bäder, Duschen alle 3 Jahre
- Wohn, Schlafräume, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
- alle Nebenräume alle 7 Jahre
Die Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörpern, Versorgungsleitungen und Einbaumöbeln ist im Allgemeinen nach 6 Jahren erforderlich. Vermieter und Mieter sind darüber einig, dass diese Fristen erst bei Übergabe der Mietsache zu laufen beginnen.
Wohnungsabnhame war noch nicht wirklich. wir haben über die Mängel gesprochen. Einen Schlüssel habe ich noch. Ich soll den Schlüssel Ende dee Woche einwerfen. Aber da schneide ich mir doch selbst ins Fleisch, oder ?. Dann würde ich die Wohnung übergeben. Zum Renovieren dürfte ich rein, wenn wir uns darauf einigen.