Reinigung der Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber wird vom Lohn abgezogen, ist dies zulässig?
Hallo zusammen,
das Thema so dachte ich ist sit langem nicht mehr aktuell, doch ich bin gerade in einer Einrichtung in welcher der Posten "Abzug Reinigung Arbeitskleidung" mit 5,78 € monatlich berechnet wird. Es ist verpflichtend diese Kelidung täglich zu wechseln (Hygiene) und diese auch aus Gründen der Erkennung zu tragen, damit die Pflege erkannt wird von den Bewohnern, Besuchern usw. Wenn ich mich recht erinnere an meine Rechtskunde, so ist bei einer verpflichtenden Dienstkleidung a) diese auch durch den Arbeitgeber zu stellen und b) zu reinigen bzw. diese dem AG zur Reinigung zu übergeben. Schließlich kann man die Reinigung steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Wie ist hier denn hier die genaue Rechtsgrundlage?