Erstmal Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! :) Leider gibt es keine pauschale Antwort darauf, ob du mit einem Einkommen von 400,-€ deiner Frau gegenüber als unterhaltsberechtigte Person giltst, hier entscheiden die Gerichte von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Grundsätzlich kann man sich an den Regelsätzen des Sozialhilfebedarfs orientieren, stellt einfach mal einen Antrag bei Eurem zuständigem Insolvenzgericht (nicht beim Insolvenzverwalter, der wird höchstwahrscheinlich abblocken, obwohl er natürlich über die Heirat informiert werden muß) auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze unter Berücksichtigung Eurer neuen Einkommensverhältnisse.

Zu deinen Kindern: Steht die "andere Hälfte", also der Kinderfreibetrag bei dir auf der Lohnsteuerkarte oder auf der von deiner Ex-Frau? Wenn sie bei dir mit eingetragen sind, kann der komplette Freibetrag von 2,0 auf deine Frau umgetragen werden und die Pfändungsfreigrenze erhöht sich schon mal auf knapp 1.730,-€! P.S. Die Frage war nicht verkehrt ausgedrückt...

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Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, auch während einer Insolvenz selbständig zu bleiben. Zuerst einmal muss natürlich geklärt werden, ob es sich überhaupt lohnt, den Betrieb aufrecht zu erhalten, also ob genügend Gewinn erwirtschaftet werden kann und woher die Schulden kommen. Daneben kommt es noch auf die Gesellschaftsform der Firma an, ob es sich um z.B. um ein Einzelunternehmen oder eine GmbH handelt. Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer gesetzlich dazu verpflichtet, sofort bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag selbst zu stellen, bei einem Einzelunternehmen besteht diese Pflicht nicht.

Wenn genügend Einnahmen aus dem laufenden Betrieb (hier orientiert man sich am besten an der Pfändungstabelle) vorhanden sind, kann man mit dem laufenden Betrieb die Insolvenz eröffnen und versuchen, beim zuständigen Insolvenzverwalter die Freigabe des Gewerbes gegen Zahlung eines monatlich festgelegten Betrags zu erwirken. Wenn es keine oder nur wenig Einnahmen gibt, wird der Insolvenzverwalter das Gewerbe untersagen und die Firma liquidieren. Bei einem Einzelunternehmen betrifft das natürlich auch das private Vermögen deiner Eltern, meldet nur einer der beiden Insolvenz an, gehen die Schulden automatisch auf den Partner über.

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