Erstmal Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! :) Leider gibt es keine pauschale Antwort darauf, ob du mit einem Einkommen von 400,-€ deiner Frau gegenüber als unterhaltsberechtigte Person giltst, hier entscheiden die Gerichte von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Grundsätzlich kann man sich an den Regelsätzen des Sozialhilfebedarfs orientieren, stellt einfach mal einen Antrag bei Eurem zuständigem Insolvenzgericht (nicht beim Insolvenzverwalter, der wird höchstwahrscheinlich abblocken, obwohl er natürlich über die Heirat informiert werden muß) auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze unter Berücksichtigung Eurer neuen Einkommensverhältnisse.
Zu deinen Kindern: Steht die "andere Hälfte", also der Kinderfreibetrag bei dir auf der Lohnsteuerkarte oder auf der von deiner Ex-Frau? Wenn sie bei dir mit eingetragen sind, kann der komplette Freibetrag von 2,0 auf deine Frau umgetragen werden und die Pfändungsfreigrenze erhöht sich schon mal auf knapp 1.730,-€! P.S. Die Frage war nicht verkehrt ausgedrückt...